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Inzwischen ist die Energiepass-Pflicht für Alt- und Neubauten aller Baujahre eingeführt.

Energiepass-Pflicht

Mieter oder Käufer können nun von allen Eigentümern einen Energiepass verlangen.

Denkmalgeschützte Häuser, kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, vorübergehend aufgestellte Gebäude wie Zelthallen, nicht dauerhaft beheizte Gebäude wie Ferienhäuser und Spezialgebäude wie Ställe oder Gewächshäuser sind von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen, bzw. Sonderregeln unterworfen.

 

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Checkliste zur Modernisierung: ein Energieausweis.

Energiepass-Pflicht

Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude brauchen einen Energiepass. Die Nebenkosten für Energie sind damit für alle Mieter oder Kaufinteressenten kalkulierbar. Der Energiepass muss auf Verlangen vorgelegt werden. 

 

 

 

 

Schon gewusst?

Nach dem Willen der EU wird die Energiepass-Pflicht verschärft: So sollen die Energiekennwerte eines Gebäudes künftig pflichtgemäß in Imobilienanzeigen veröffentlicht werden.

 

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