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Energiepass Grundlagen
Wer darf den Energiepass ausstellen? Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert?
Der Energiepass wird von so genannten Bauvorlagenberechtigten wie Architekten, Ingenieuren, Energieberatern etc. ausgestellt. Welche Berufsgruppen genau dafür zugelassen sind, bestimmt jeweils das Bundesland. Daher gibt es bundesweit unterschiedliche Energiepass-Formulare.

Energiepass Gültigkeit
Der Energiepass für Häuser ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig. Es gibt zwei Varianten; bzw. je nach Immobilie ergibt sich eine Energiepass-Pflicht für eine der beiden Varianten.
1. Bedarfsorientierter Energiepass
Ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes. Grundlage hierzu bilden Gebäudedaten vornehmlich zur Qualität der Dämmung und zur Effizienz der Heizung. Der bedarfsorientierte Energiepass offenbart den Zustand des Gebäudes, und zwar unabhängig vom Verhalten der Hausbewohner.
- Vorteil: Zeigt mögliche Sanierungsmaßnahmen auf.
2. Verbrauchsorientierter Energiepass
Als Ermittlungsgrundlage für den Energieverbrauch pro Quadratmeter (Kennwert) dienen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. So lässt sich der energetische Zustand eines Gebäudes grob beurteilen.
- Nachteile: Verrät keine Details über den Gebäudezustand. Unterschiedliches Bewohnerverhalten beim Energieverbrauch bleibt unberücksichtigt.













