Niedrigenergiehaus-Förderung gibt es als Darlehen oder Zuschuss

Bauen: Förderung

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Niedrighaus bauen und Förderung einstreichen.

Wer jetzt nicht besonders energieeffizient baut, verschenkt wertvolle Zuschüsse.

Gefördert werden nur Gebäude, die den jeweils gültigen Energiestandard übertreffen. Dieser ist keine feste Größe, sondern wird mit jeder neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht. Häuser laut EnEV 2009 brauchen z.B. rund ein Drittel weniger Primärenergie als Häuser laut EnEV 2007. Überspitzt gesagt, wird dasselbe Haus heute gefördert, morgen aber schon nicht mehr.

Hausbau-Förderung Bund: Wer fördert was?

Gelder gibt es von Bund, aber auch einzelnen Ländern und Kommunen. Die wichtigsten Förderprogramme sind die des Bundes, getragen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

KfW-Förderung 

Neubau, Umbau zu Wohnzwecken oder Kauf eines besonders energieeffizienten Gebäudes: Wer es wagt, bekommt ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen (Nr. 153). Voraussetzung: Der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes unterschreitet die Vorgaben der EnEV. Je nach dem, um welchen Wert, kommen unterschiedliche KfW-Förderstufen in Betracht: KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus (gefördert wie KfW 55).

KfW-Förderstufen

 
Förderstufe 40 55 70 85 100 115 Passivhaus
Neubau x x x - - - x
Sanierung - x x x x x -

KfW-Konditionen

Die Förderung darf z.B. mit dem KfW-Wohneigentums-Programm kombiniert werden. Im Programm Energieeffizient Bauen werden bis zu 100 % der so genannten Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) finanziert. Ferienhäuser sind ausgeschlossen.

  • Laufzeit 8-30 Jahre, fester Zinssatz bis zu 10 Jahren; je nach Laufzeit bis zu 5 Jahren Tilgungsfreiheit, dann vierteljährliche Raten. Bei 8 Jahren Laufzeit endfällige Finanzierung möglich
  • Vorzeitige (Teil-)Rückzahlungen innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ohne Zusatzkosten
  • Tilgungszuschuss: 5 % des Darlehens bei KfW-55-/Passivhaus; 10 % bei KfW-40-Haus
  • Maximale Fördersumme: 50.000 € pro Wohneinheit

KfW-Förderung Heizung

Für umweltbewusste Heizungen oder Stromerzeugung gibt es unter Umständen Sonderförderung. Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke fördert die KfW-Bank mit ihrem Programm Erneuerbare Energien Standard (Pg.-Nr. 270). Genauere Informationen:

Für die Förderung von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepepumpen wenden Sie sich an das Bafa. Genauere Informationen:

Plusenergiehaus Förderung

Häuser, die über ihren Bedarf hinaus Energie erzeugen (= Plusenergiehäuser) fördert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem gesonderten Programm. Mehr Infos unter Plusenergiehaus.

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