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Niedrigenergiehaus-Förderung gibt es als zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss.

Bauen Förderung

Wer jetzt nicht besonders energieeffizient baut, verschenkt um die 15.000 € Zuschüsse.

Gefördert werden nur Gebäude, die den jeweils gültigen Energiestandard übertreffen. Dieser ist keine feste Größe, sondern wird mit jeder neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht. Häuser laut EnEV 2009 brauchen z.B. rund ein Drittel weniger Primärenergie als Häuser laut EnEV 2007. Überspitzt gesagt, wird dasselbe Haus heute gefördert, morgen aber schon nicht mehr. 

 

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Niedrighaus bauen und Förderung einstreichen.

Hausbau-Förderung Bund: Wer fördert was?

Gelder gibt es von Bund, aber auch einzelnen Ländern und Kommunen. Die wichtigsten Förderprogramme sind die des Bundes für den energieeffizienten Hausbau, getragen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

 

ACHTUNG

Bei Neubauten gewährt der Bund keine Sonderförderung für Heizungen mit regenerativen Energien oder Blockheizkraftwerken. Für die Förderung Ihrer umweltfreundlichen Heizung finden Sie genauere Informationen auf unseren Seiten:

 

 

KfW-Förderung 

Neubau, Umbau zu Wohnzwecken oder Kauf eines besonders energieeffizienten Gebäudes: Wer es wagt, bekommt ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen. Voraussetzung: Der Jahresprimärenergiebedarf der so genannten KfW-Effizienzhäuser muss die Vorgaben der Energieeinsparverordnung unterschreiten. Dafür hat die KfW unterschiedliche Förderstufen entwickelt: KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Efizienzhaus 40 und Passivhaus.

 

KfW-Konditionen

Die Förderung darf z.B. mit dem KfW-Wohneigentums-Programm kombiniert werden. Finanziert werden bis zu 100 % der so genannten Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück). Ferienhäuser sind ausgeschlossen.

  • Laufzeit 10-30 Jahre, fester Zinssatz für die ersten 10 Jahre, je nach Laufzeit bis zu 5 Jahren Tilgungsfreiheit, dann vierteljährliche Raten. Vorzeitige (Teil-)Rückzahlungen innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ohne Zusatzkosten  

  • Maximale Fördersumme: 50.000 € pro Wohneinheit

KfW-Förderstufen

Förderstufe 40 55 70 85 100 115 Passivhaus
Neubau x x x - - - x
Sanierung - x x x x x -
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