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Förderung Wärmepumpe
Nur effiziente Wärmepumpen werden als Energiespar-Heizung gefördert.
Wärmepumpen sind für Stromversorger interessanter als Heizungen mit 100 % regenerativer Energie. Deshalb bieten viele von ihnen günstige Wärmepumpentarife und sogar Investitionszuschüsse für Wärmepumpen an.

Staatliche Förderung
Einige Länder und Kommunen haben Programme aufgelegt, die den Einsatz dieser relativ klimaschonenden Wärmeerzeuger beschleunigen sollen. Die wichtigsten Fördermittel stellt der Bund durch die KfW.
Die KfW fördert Wärmepumpen im Rahmen einer kompletten Altbau-Sanierung - allerdings nur als ergänzendes System zu Öl-/Gasheizungen oder Kraft-Wärme-Kopplung. Heizungen mit regenerativen Energien fördert schwerpunktmäßig das Bafa. Förderung für Wärmepumpen gibt es eventuell noch aus regionalen Töpfen oder vom Stromanbieter.
Genauere Informationen zu KfW-Programmen finden Sie auf unseren Seiten
Bafa Foerderung Waermepumpe
ACHTUNG
Das Bafa fördert nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden. Anlagen in Neubauten werden nicht mehr gefördert. Die Effizienz-Anforderungen an Wärmepumpen sind erhöht worden.
- Ausnahmen: Anlagen, deren Förderantrag vor dem 3. Mai 2010 beim Bafa eingegangen ist (vgl. unten).
Bafa-Förderung Wärmepumpe
Förderkonditionen seit 12. Juli 2010
Eine Förderung können Sie nur dann beantragen, wenn Sie den Liefervertrag für die Anlage am oder nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen haben.
Entscheidend für das Antragsverfahren ist der erste Betriebstag. Ab da haben Sie ein halbes Jahr Zeit, den Förderantrag einzureichen. Ausnahme:
- Liegt der erste Betriebstag zwischen dem 1. November 2009 und 28. Februar 2010, haben Sie 9 Monate Zeit für den Antrag.
Für die Förderung spielt es keine Rolle mehr, ob die Anlage nach dem EEG oder pflichtgemäß installiert wurde. Die geförderten Anlagen werden stichprobenartig untersucht.
Fördervoraussetzungen
- Die Anlage stellt gleichzeitig Wärme für Heizung und Trinkwasser bereit
- Gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve
- Ab 2011: Umwälzpumpen der Effizienzklasse A
- Einer oder mehrere Wärmemengenzähler für die Messung aller durch die Pumpe abgegebenen Wärme
- Strom- bzw. Gaszähler (je nach Betriebsart)
Effizienz-Anforderungen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei elektrisch betriebenen Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Fördersätze
Das Bafa fördert Wärmepumpen gestaffelt nach maximaler Energieeinsparung. Weil Luft-Wasser-Wärmepumpen relativ viel Energie verbrauchen, zahlt das Bafa für sie nur den halben Fördersatz.
- Basisförderung: 20 € je m2 Wohnfläche
- Basisförderung elektrisch betriebener Luft-Wasser-WP: 10 € je m2 beheizter Wohnfläche
Der Zuschuss wird anteilig gekürzt, wenn neben der Wärmepumpe noch eine weitere Wärmequelle genutzt wird.
Maximal-Zuschuss
- 1 Wohneinheit: 2.400 €
- 2 Wohneinheiten: 3.600 €
- 3 Wohneinheiten: 4.800 €
- 4 Wohneinheiten: 5.400 €
- 5 Wohneinheiten: 6.000 €
- Je weitere Wohneinheit: max. 300 € zusätzlich
Für elektrisch betriebene Luft-Wasser-WP reduziert sich der Zuschuss je um die Hälfte.
Sonderbonus
Kombination Wärmepumpe/Solar
Der pure Einsatz von regenerativer Energie wird belohnt: Für die Kombination der Wärmepumpe mit einer (nach Bafa-Kriterien förderfähigen) Solaranlage gewährt das Bafa 500 € Sonderbonus für die Solaranlage.
- Genauere Informationen auf unserer Seite Solarthermie Förderung
Was passiert jetzt mit meinem Antrag/Vorhaben?
- Ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA gestellte Anträge: Sie werden abgelehnt und müssen nach den neuen Konditionen neu gestellt werden.
- Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen: Sie werden ausbezahlt.
- Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind: Sie werden abgearbeitet und bei entsprechenden Nachweisen nach den alten Konditionen bewilligt.
- Anträge für Anlagen, die bereits in Betrieb sind: Sie werden nur noch angenommen, wenn die Anlage den neuen Förderrichtlinien entspricht. Ihren Förderantrag dürfen Sie dann auch über die 6-monatige Frist der Inbetriebnahme hinaus noch stellen.
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