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Holzkessel-Förderung
Nicht jede Holzheizung wird gefördert. Wie angelt man sich die besten Zuschüsse?
Länder, Kommunen oder regionale Energieversorger halten Fördermittel für die klimaneutrale Wärmeerzeugung bereit. Die wichtigste Holzvergaserkessel Förderung oder Pelletofen Förderung ist die des Bundes, getragen von der KfW.

Bei Bestandsgebäuden fördert die KfW Biomasseheizungen allerdings nur als ergänzendes System zu Öl-/Gasheizungen oder Kraft-Wärme-Kopplung.
Heizungen mit erneuerbaren Energien sind Förderschwerpunkt des Bafa.
Holzheizungs-Förderung gibt es eventuell auch aus regionalen Töpfen oder von einzelnen Bundesländern.
Genauere Informationen zu KfW-Förderprogrammen finden Sie auf unseren Seiten
Bafa-Zuschuss Holzheizung
ACHTUNG
Das Bafa fördert nur noch Anlagen in Bestandsgebäuden. Anlagen in Neubauten werden nicht mehr gefördert. Luftgeführte Pelletskessel und reine Scheitholzvergaserkessel werden nicht mehr gefördert.
- Ausnahmen: Anlagen, deren Förderantrag vor dem 3. Mai 2010 beim Bafa eingegangen ist (vgl. unten).
Holzheizungs-Fördermittel
Förderkonditionen
Eine Förderung können Sie nur dann beantragen, wenn Sie den Liefervertrag für die Anlage am oder nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen haben.
Entscheidend für das Antragsverfahren ist der erste Betriebstag. Ab da haben Sie ein halbes Jahr Zeit, den Förderantrag einzureichen. Ausnahme:
- Liegt der erste Betriebstag zwischen dem 1. November 2009 und 28. Februar 2010, haben Sie 9 Monate Zeit für den Antrag.
Für die Förderung spielt es keine Rolle mehr, ob die Anlage nach dem EEG oder pflichtgemäß installiert wurde. Voraussetungen sind ein hydraulischer Abgleich der Heizung und ab 2011 zusätzlich Umwälzpumpen der Effizienzklasse A.
Das Bafa staffelt seine Zuschüsse nach Pellets und Hackschnitzeln. Die Anlagen müssen den Förderrichtlinien entsprechen.
Pelletheizung Förderung
Anlagen mit 5-100 kW werden mit einem Zuschuss von 36 € je kWh gefördert. Mindestförderung:
- Pelletöfen mit Wassertasche: 1.000 €
- Pelletskessel: 2.000 €, mit Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 30 l/kW): 2.500 €
Kombinationskessel Pellets/Scheitholz
- Förderfähig nur mit Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 55 l/kW für den handbeschickten Teil): wie Pelletskessel
Hackschnitzel
Anlagen mit 5-100 kW werden mit einem pauschalen Zuschuss gefördert:
- Nur mit Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 30 l/kW): 1.000 €
Kombinationskessel Hackschnitzel/Scheitholz
- Förderfähig nur mit Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 55 l/kW für den handbeschickten Teil): wie Hackschnitzel
Sonderboni
Zusätzlich zur Basisförderung gewährt das Bafa verschiedene Sonderboni, die zum Teil kumulierbar sind. Voraussetzungen sind ein hydraulischer Abgleich der Heizung und die Gleichzeitigkeit der Maßnahmen.
Kombination Holzheizung/Solar
Der pure Einsatz von regenerativer Energie wird belohnt: Für die Kombination der Holzheizung mit einer Solaranlage gewährt das Bafa 500 € Sonderbonus für die Solaranlage.
- Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite Solarthermie Förderung
Effizienzbonus
Diesen Bonus erhalten Sie, wenn Sie die Anlage in einem energieeffizienten Gebäude errichten (Nachweis nach EneV 2009 und durch bedarfsorientierten Energiepass). Das Bafa gewährt dann zusätzlich das 1,5-Fache der Basisförderung. Zusätzliche Vorraussetzung: gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve.
Innovationsförderung
Für den direkten oder nachträglichen Einbau eines Abgas-Wärmetauschers und eines Partikelabscheiders gewährt das Bafa je 500 € Zuschuss.
Was passiert jetzt mit meinem Antrag/Vorhaben?
- Ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA gestellte Anträge: Sie werden abgelehnt und müssen nach den neuen Konditionen neu gestellt werden.
- Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen: Sie werden ausbezahlt.
- Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind: Sie werden abgearbeitet und bei entsprechenden Nachweisen nach den alten Konditionen bewilligt.
- Anträge für Anlagen, die bereits in Betrieb sind: Sie werden nur noch angenommen, wenn die Anlage den neuen Förderrichtlinien entspricht. Ihren Förderantrag dürfen Sie dann auch über die 6-monatige Frist der Inbetriebnahme hinaus noch stellen.
Linktipps
- BINE-Förderdatenbank (Infos zu Bund, Ländern, Kommunen)
- Bafa-Informationen
- Bafa-Informationen zur Innovationsförderung
- Holzheizung Beratung vor Ort: Unsere geprüften Heizungsbauer beraten Sie gerne und erstellen bei Bedarf ein unverbindliches Angebot.
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