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Strom einspeisen vom BHKW wird nach unterschiedlichen Sätzen vergütet.

BHKW Einspeisevergütung

Mini-Bhkw decken 50 % des Strombedarfs im Jahr! Jedes Kilowatt bringt bares Geld.

Wer ein Blockheizkraftwerk besitzt, erzeugt im Durchschnitt rund 50 % seines Stroms selbst. Das lohnt sich besonders wegen der galoppierenden Stromkosten in Deutschland. Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz verpflichtet Stromnetzbetreiber, Ihren BHKW-Strom abzukaufen - sofern Sie Ihre Anlage beim Bafa zugelassen haben (bei Kleinstanlagen bis 10 kW reicht eine "Anzeige" aus).

 

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Die Einspeisevergütung für BHKW-Strom ist bei Stirling-BHKW höher.

Hunderte Euro sparen
Eine kWh kostet ca. 20 Cent. Mit einem wirtschaftlichen Mini-Blockheizkraftwerk erzeugt ein Vier-Personen-Haushalt jährlich rund 5.200 kWh Strom. Die Hälfte davon verbraucht er selbst, den Rest verkauft er an den Stromnetzbetreiber zum Durchschnittspreis von Strom an der Leipziger Börse, z.B. 3,7 Cent im 3. Quartal 2009. Der gesamte Strom wird (10 Jahre lang) mit 5,11 Cent/kWh Zuschlag gefördert, für den selbst verbrauchten Strom entfällt die Stromsteuer von 2,05 Cent /kWh.  

 

Überschlagsrechung

 

Ausgaben ohne Blockheizkraftwerk:


Einnahmen mit Blockheizkraftwerk

  • 5.200 kWh x 5,11 Cent = 265,72 €
  • 2.600 kWh x 3,7 Cent = 96,20 €
  • Ersparnis der Stromsteuer: 2.600 kWh x 2,05 Cent = 53,30 €
  • Insgesamt: 415, 22 €

 

Jährliche Ersparnis: 684,78 €

 

Verbrauchen rentabler als verkaufen
Blockheizkraftwerke sind wärmegeführt. Sie orientieren sich nicht am Strombedarf, sondern am Wärmebedarf. Deshalb decken sie in der Regel den Strombedarf nie vollständig ab. Da Endverbraucher ihren Strom teurer einkaufen als verkaufen, rentiert es sich, den gewonnen Strom möglichst selbst zu verbrauchen.

 

Zwei Arten der Einspeisevergütung BHKW

  • Öl-oder Erdgas-BHKW: ca. 5,11 Cent je kWh + Strompreis für eingespeiste kWh
  • Biomasse-BHKW: 7,11 Cent je kWh + Strompreis für eingespeiste kWh

Zwei verschiedene Gesetze bilden die Grundlage. Bei fossilen Energien greift das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, bei Biomasse oder regenerativen Energien das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

 

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