Stromnetzbetreiber müssen Strom zum Festpreis vergüten
Private Stromeinspeisung: solar
Jeder, der selbst Strom produziert, darf seinen Strom an den regionalen Netzbetreiber verkaufen. Der ist nämlich durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, Kunde der Privaterzeuger zu werden.
20 Jahre lang muss der regionale Netzbetreiber einen festen Preis für den Strom aus der Photovoltaikanlage bezahlen. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt (so groß sind nur gewerbliche Anlagen) ist die Vergütung geringer als bei privater Stromeinspeisung. Dasselbe gilt für Freiflächenanlagen, unabhängig von ihrer Leistung.
Schneller Umstieg lohnt sich
Der Festpreis für selbst erzeugten Solarstrom richtet sich nach dem Jahr, in dem die Anlage installiert wird. Wegen der im EEG festgelegten Degression der Vergütungssätze lohnt sich die schnelle Entscheidung für eine Solaranlage. Zum Beispiel sank die Vergütung zum 01.01.2011 um 13 %.
- Kaufen Sie trotzdem nicht übereilt. Nicht nur die Vergütung, auch die Qualität der Bauteile bestimmt die Rendite. Prüfen Sie Billig-Angebote also sehr genau!
Gewinn
- Vergleiche unsere Beispielrechnung
Nach Berechnungen der Stiftung Warentest amortisiert sich eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung im Lauf ihrer Lebensdauer (20–25 Jahre). Ca. 9 % Rendite durch den Stromverkauf gelten trotz der einmaligen Absenkung der Vergütung immer noch als möglich. Global gesehen reduziert jede Anlage die immensen Folgekosten des Klimawandels.
Eigenverbrauch
Das EEG belohnt einen hohen Eigenverbrauch. Hintergrund: Mehr als 30 % Eigenverbrauch erreichen private Stromerzeuger nur, wenn sie überschüssigen Solarstrom zu Hause speichern. Und Anlagen mit Speicherakkus eignen sich wiederum besser für das zukünftige "intelligente Stromnetz".
Diese Förderpolitik ist allerdings umstritten, da der Eigenverbrauch den Anteil von Solarstrom im Netz nicht erhöht. So bleiben konventionelle Erzeuger im deutschen Strommix stärker vertreten.
Die Eigenverbrauchsförderung ist nach Anteilen gestaffelt: Ab dem 31. Prozent Eigenverbrauch bekommen Sie für diesen selbstverbrauchten Anteil die höhere Vergütung je kWh. Vergleichen Sie die Tabelle:
Solarvergütung 2011
Anlage (Dach/Fassade) bis 30 kWp | Einspeisung | EV < 30% | EV > 30% | |||
Einspeisung Cent/kWh | 28,74 | |||||
Eigenverbrauchs-Anteil (Cent/kWh) | 12,36 | 16,74 |
Achtung!
Ohne Eigenverbrauch bleiben für die Menge an Strom, die sie einkaufen müssen, nur rund 10 Cent/kWh von der Vergütung übrig. (Berechnet mit dem Ø-Strompreis im Nov. 2010: 18,32 Cent/kWh)
Selbstverbrauch lohnt sich
Wenn Sie bis zu 30 % des erzeugten Stroms selbst verbrauchen, müssen Sie diese 30 % nicht einkaufen, sondern bekommen sie noch extra bezahlt. Bei mehr als 30 % Eigenverbrauch erhöht sich die anteilige Vergütung (siehe Tabelle).
Schon gewusst?
- Wer den selbst verbrauchten Strom vergüten lassen will, braucht einen Zweirichtungszähler. Dieser lässt sich auch nachträglich noch installieren. Wichtig ist, dass die Menge an eingespeistem und privat verbrauchtem Strom sauber getrennt erfasst wird.
- Achtung: Für die Bauart von Stromzählern gibt es noch keine Norm. Gehen Sie deshalb sicher, dass Ihr Zähler den Verbrauch aller drei Stromphasen erfasst. Manche Zähler erfassen nur eine Phase, wodurch Sie 2/3 der Einspeisevergütung verlieren würden.
- Wer die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen will, muss seine Anlage bei der Bundesnetzagentur melden.
- Wer selbst erzeugten Strom verkauft, muss seine Einnahmen versteuern.
Linktipps
- Den Eigenverbrauch auf 80 % steigern? Solarexperte Martin Jaiser im Interview mit energiesparen-im-haushalt.de
- Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Seiten des Bundesjustizministeriums
- Online-Meldeportal der Bundesnetzagentur für Photovoltaikanlagen