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Private Stromeinspeisung: Stromnetzbetreiber müssen Strom zum Festpreis vergüten.

Private Stromeinspeisung solar

Private Solarstrom-Erzeuger profitieren: Eingespeister Strom wird 20 Jahre lang zum Festpreis vergütet.

Jeder, der selbst Strom produziert, darf seinen Strom an den regionalen Netzbetreiber verkaufen. Der ist nämlich durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, Kunde der Privaterzeuger zu werden.

 

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Stromeinspeisung: Photovoltaik-Anlagen werden günstiger.

20 Jahre lang muss der regionale Netzbetreiber einen festen Preis für den Strom aus der Photovoltaikanlage bezahlen. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt (so groß sind i.d.Regel nur gewerbliche Anlagen) ist die Vergütung geringer als bei privater Stromeinspeisung. Dasselbe gilt für Freiflächenanlagen, unabhängig von ihrer Leistung.

 

 

Achtung! 

Rückwirkend zum 1. Juli 2010 wurde die Vergütung für Solarstrom aus Dach-und Fassaden-PV-Anlagen einmalig um 13 % abgesenkt, unabhängig von der jährlichen Degression. Betroffen sind Anlagen, die am 1. Juli und danach in Betrieb genommen wurden. Für Strom aus Freiflächenanlagen sank die Vergütung um 12 %. Zum ersten Oktober sinken alle Vergütungssätze jeweils nochmals um 3 % (siehe Tabellen unten).

Schneller Umstieg lohnt sich

Der Festpreis für selbst erzeugten Solarstrom richtet sich nach dem Jahr, in dem die Anlage installiert wird. Wegen der im EEG festgelegten Degression der Vergütungssätze lohnt sich die schnelle Entscheidung für eine Solaranlage. Zum Beispiel sinkt die Vergütung zu, 01.01.2011 gleich um 9 % (sogar um mehr, wenn der Anlagen-Zubau 2010 höher ausfällt, als angenommen).

  • Kaufen Sie trotzdem nicht übereilt. Nicht nur die Vergütung, auch die Qualität der Bauteile bestimmt die Rendite. Prüfen Sie Billig-Angebote also sehr genau! 

 

Gewinn

Nach Berechnungen der Stiftung Warentest amortisiert sich eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung im Lauf ihrer Lebensdauer (20–25 Jahre). Ca. 9 % Rendite durch den Stromverkauf gelten trotz der einmaligen Absenkung der Vergütung immernoch als möglich. Global gesehen reduziert jede Anlage die immensen Folgekosten des Klimawandels.

 

Eigenverbrauch

Das EEG belohnt einen hohen Eigenverbrauch. Hintergrund: Mehr als 30 % Eigenverbrauch erreichen private Stromerzeuger nur, wenn sie überschüssigen Solarstrom zu Hause speichern. Und Anlagen mit Speicherakkus eignen sich widerum besser für das zukünftige "intelligente Stromnetz". 

 

Diese Förderpolitik ist allerdings umstritten, da die private Speicherung von Solarstrom das Netz nicht entlastet. Die Folge: Spitzenlasten müssen weiterhin durch konventionelle Stromerzeuger abgefangen werden. 

 

 

Solarvergütung bis 30.9.2010

Anlage* bis 30 kWp   ohne EV**   EV < 30 %   EV > 30 %
             
Cent/kWh   34,05   17,76   22,05
             
*Dach/Fassade            
**EV = Eigenverbrauch            

Solarvergütung ab 1.10.2010

Anlage* bis 30 kWp   ohne EV**   EV < 30 %   EV > 30 %
             
Cent/kWh   33,03   16,65   21,03
             
*Dach/Fassade            
**EV = Eigenverbrauch            

Schon gewusst?

  • Wer den selbst verbrauchten Strom vergüten lassen will, braucht einen Zweirichtungszähler. Dieser lässt sich auch nachträglich noch installieren. Wichtig ist, dass die Menge an eingespeistem und privat verbrauchtem Strom sauber getrennt erfasst wird.
  • Achtung: Für die Bauart von Stromzählern gibt es noch keine Norm. Gehen Sie deshalb sicher, dass Ihr Zähler den Verbrauch aller drei Stromphasen erfasst. Manche Zähler erfassen nur eine Phase, wodurch Sie 2/3 der Einspeisevergütung verlieren würden.
  • Wer die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen will, muss seine Anlage bei der Bundesnetzagentur melden. 
  • Wer selbst erzeugten Strom verkauft, muss seine Einnahmen versteuern.
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