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Förderung Wärmedämmung
Anreize zum Energiesparen sind wirkungsvoller als bloße Vorschriften.
Die Dämmung eines Gebäudes ist DER Faktor, um den Wärmebedarf eines Hauses zu senken. Die staatliche KfW-Bank fördert nachträgliche Dämmmaßnahmen in ihrem Programm Energieeffizient Sanieren (seit 1.9.2010: Wohnraum Modernisieren). Gefördert werden Gebäude (keine Ferienhäuser) mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995.

Ggf. bekommen Sie zusätzlich Zuschüsse aus privaten Töpfen. Eine Energiesparberatung vor Ort hilft bei der Suche.
Kombinierte Maßnahmen
Wird die Maßnahme kombiniert, z.B. mit dem Einbau einer neuen Heizung, fördert die KfW auch noch die Kosten für eine professionelle Baubegleitung.
Wo dürfen Sie wärmedämmen?
Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke, Flachdach, Kellerdecke zum kalten Keller, erdberührte Wand- oder Bodenflächen beheizter Räume, Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, Austausch von Glasbausteinen gegen Mauerwerk.
- Der Austausch von Fenstern und Balkon-, Terassen- und Haustüren wird ebenfalls gefördert. Im Zuge eines Dachgeschossausbaus oder dem Rückbau von Glasbausteinen finanziert die KfW auch neue Fenster.
Zuschuss Wärmedämmung
Seit dem 1.9.2010 gewährt die KfW keine Zuschüsse mehr für einzelne Maßnahmen. Sie können aber weiterhin ein Darlehen beantragen.
- Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite Sanieren Förderung.
Linktipps
- In unserem Bereich Hausbau/Wärmedämmung finden Sie viele interessante Informationen rund ums Thema Dämmung, insbesondere über verschiedene Dämmstoffe.
- Vergleiche unseren Bereich Passivhaus Dämmung
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