Eine Pflicht für Verkäufer und Vermieter, die Sinn macht
Energieausweis-Pflicht

Besteht Energieausweis-Pflicht beim Hausverkauf?
Bereits bei der ersten Haus- oder Wohnungsbesichtigung ist der Energieausweis den Kaufinteressenten unaufgefordert zu zeigen oder gut sichtbar auszuhängen. Der Energieausweis muss in Papier-Form vorliegen, es reicht nicht, den Ausweis digital am PC oder auf dem Smartphone zu zeigen. Wer als Verkäufer keinen Energieausweis vorzeigen kann, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Energieausweis Eigentumswohnung
Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten wollen, benötigen Sie einen Energieausweis. Aber: Der Energieausweis wird nicht für jede Wohnung individuell erstellt, sondern immer für das Gesamtgebäude, in dem sich die Wohnung befindet. D.h. es ist egal ob Sie eine Erdgeschoss- oder Dachgeschosswohnung (ver)kaufen möchten, für beide Wohnungen liegt der gleiche Energieausweis vor, auch wenn der Energieverbrauch in beiden Fällen sehr unterschiedlich sein kann.
Energieausweis-Pflicht für Immobilienanzeigen
Seit Mai 2014 sind Immobilienverkäufer und -vermieter verpflichtet folgende Angaben in Immobilienanzeigen anzugeben:
- Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, der im Energieausweis genannt ist (bei Nichtwohngebäuden für Wärme und für Strom getrennt)
- wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes, die im Energieausweis genannt sind
und zusätzlich bei Wohngebäuden: - das im Energieausweis genannte Baujahr und
- die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Wenn zum Zeitpunkt der Aufgabe der Immobilienanzeige kein Energieausweis vorliegt, dann müssen nach §16a in der Anzeige keine Pflichtangaben gemacht werden. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht jedoch spätestens bei der ersten Besichtigung oder auf Nachfrage eines Interessenten. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass für die Aufgabe einer Immobilienanzeige nicht erst die Ausstellung eines Energieausweises abgewartet werden muss.
Energieausweis: Das sollten Sie wissen!
Energieausweis beim Hauskauf: Welche Rechte haben Käufer?
Alle Kaufinteressenten haben bei der ersten Objektbesichtigung einen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen – und zwar auf Papier, nicht auf einem Bildschirm. Darüber hinaus gibt aber kein Recht darauf, sich den Ausweis aushändigen zu lassen.
Mehr zum Thema Energieausweis
Welcher Ausweis wird wann vorgeschrieben? Bei Wahlfreiheit: welche Vorteile hat der Verbrauchsausweis und welche Nachteile der Bedarfsausweis? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Seite Energieausweis Grundlagen.
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