Niedrigenergiehaus-Förderung gibt es als Darlehen oder Zuschuss
Bauen: Förderung

Gefördert werden ausschließlich besonders energieeffiziente Gebäude sowie besonders umweltfreundliche und nachhaltige Technologien zur Gewinnung von Strom und Heizenergie. Die Förderung fällt umso vorteilhafter aus, je sparsamer der Neubau im Energieverbrauch ist.
Hausbau-Förderung: Wer fördert was?
Es gibt Fördermöglichkeiten der Bundesländer und Kommunen, die wichtigsten Förderprogramme sind die des Bundes, getragen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa.
1. KfW: KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als zinsgünstigen Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
2. Bafa: Darüber hinaus gibt es für energiebewusste Häuslebauer Zuschüsse über das seit 1.1.2020 angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Interessierte stellen Ihren Antrag hierzu beim Bafa.
1. KfW-Förderung Neubau
Wenn Sie jetzt bauen oder eine neue Immobilie kaufen, können Sie mit folgenden attraktiven KfW-Fördermitteln rechnen:
KfW-Wohneigentumsprogramm
Förderkredit | Kredit 124 |
- Für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen | |
- Förderkredit ab 0,75 % effektivem Jahreszins | |
- Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag | |
- Gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten |
Baukindergeld
Zuschuss | Zuschuss 424 |
- Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause | |
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) | |
- Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände | |
- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende |
Energieeffizient Bauen
Kredit | Kredit 153 |
- Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses | |
- Förderkredit bis zu 120.000 Euro Kredit für jede Wohnung | |
- Weniger zurückzahlen: bis zu 30.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss | |
- Auch für den Kauf einer neuen Eigentumswohnung |
Erneuerbare Energien – Standard
Kredit | Kredit 270 |
- Der Förderkredit für Strom und Wärme | |
- Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher | |
- Bis zu 50 Mio. Euro Kreditbetrag | |
- Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr |
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung
Zuschuss | Zuschuss 431 |
- Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz | |
- Zuschuss bis zu 4.000 Euro | |
- die KfW übernimmt 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz | |
- Nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 153 oder 430 nutzbar |
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle
Zuschuss | Zuschuss 433 |
- Der Zuschuss für innovative Energiegewinnung | |
- Zuschuss bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle | |
- Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude | |
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude |
Der KfW-Effizienzhaus-Standard für einen Neubau
Der Orientierungsmaßstab für energiesparende Gebäude und deren Förderung ist der KfW-Effizienzhaus-Standard. Wie hoch die finanzielle Förderung für Ihr Bauvorhaben ausfällt, hängt davon ab, wie hoch der KfW-Effizienzhaus-Standard des Neubaus ist. Je höher und somit besser dieser Standard ist, umso niedriger ist der Energieverbrauch des Gebäudes und wiederum umso höher die Fördermöglichkeiten.
Der KfW-Effizienzhaus-Standard setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Primärenergiebedarf)? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust)?
Effizienzhaus-Standards und Förderung im Überblick
Effizienzhaus-Standard | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust | Maximale Kredit- oder Zuschusshöhe pro Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 40% | 55% | 120.000 Euro mit 25% Tilgungszuschuss (maximal 30.000 Euro) |
KfW-Effizienzhaus 40 | 40% | 55% | 120.000 Euro mit 20% Tilgungszuschuss (maximal 24.000 Euro) |
KfW-Effizizenzhaus 55 | 55% | 70% | 120.000 Euro mit 15% Tilgungszuschuss (maximal 18.000 Euro) |
Die Werte 55, 40 und 40 plus definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG (zuvor Energieeinsparverordnung, kurz EnEV) entspricht.
Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude des GEG / der EnEV benötigt das Effizienzhaus 55 nur 55 % der Primärenergie. Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 %. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
ACHTUNG: Manche Fördermittel nur mit Energieberater!
Sie wollen einen zinsgünstigen KfW-Kredit oder einen KfW-Zuschuss aus dem Bereich “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Ihre geplante Maßnahme beantragen? Für beide Fördervarianten schreibt die KfW vor, dass ein KfW-zugelassener Energieberater die Maßnahme plant und den Antrag für Fördermittel stellt.
Tipp: Energieberater sind Fördermittelexperten!
Im Rahmen der Vor Ort-Energieberatung bieten die Energieberater auch eine individuelle Fördermittelberatung an.
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2. Bafa-Förderung Neubau
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Für Neubauten gibt es die Förderung allerdings nur in Einzelfällen, die meisten Zuschüsse erhalten bestehende Gebäude. Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Folgende Bafa-Zuschüsse gibt es für Ihren Neubau:
- Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten gibt es für große Solarthermie-Anlagen und Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten
- für besonders energieeffiziente Wärmepumpen ist ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Kosten möglich
- emissionsarme Holzheizungen werden ebenso mit einem BAFA-Zuschuss in Höhe von 35 Prozent gefördert.
Energieberatung vor Ort: So profitieren Sie!
Mehr Energiekosten sparen: Eine durch das BMU geförderte Studie zeigt auf, wer mit Energieberater saniert, kann zusätzlich 25 bis 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sparen!
Energieberater sind Fördermittel-Experten: Nutzen Sie die individuelle Beratung eines Energieberaters um alle Fördertopfe ausschöpfen zu können (Bund, Länder, EU, regional) und keine Fehler bei der Antragstellung zu machen. Achtung: Manche Fördermittel gibt es außerdem nur mit Energieberater!
Unabhängige Beratung: KfW-zugelassene Energieberater sind verpflichtet hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten
Handwerker-TÜV: Sanierungsfehler und Bauschäden lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihren Energieberater auch für die Baubegleitung engagieren. KfW-Förderung hierfür: 50 % Ihrer Kosten - bis zu 4.000 Euro!
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