Hohe Förderung, hoher Nutzen und gut für die Umwelt
Solarthermie-Förderung

Allein mit der BAFA-Förderung für Solarthermie können Sie 30% der Kosten abdecken. In manchen Fällen lassen sich Förderprogramme auch kombinieren, sodass sich die Installation einer Solarthermie-Anlage für Hausbesitzer noch schneller bezahlt macht.
Förderung Solarthermie: Grundsätzliches
Solarthermieanlagen werden sowohl vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als auch der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bundesweit gefördert. Darüber hinaus gibt es regionale Förderprogramme in den Bundesländern und kommunale Förderprogramme in vielen Städten und Gemeinden. Sogar einige private Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie.
Die Fördermittel gibt es in zwei Varianten:
- als Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist und
- als Kredit mit besonders niedrigen Zinsen.
Das BAFA hat das umfangreichste Fördermittelangebot und bietet finanzielle Unterstützung bereits für die Planung und die Installation aber auch für die Erweiterung oder die Optimierung einer Solarthermie-Anlage für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung.
Die KfW fördert den Einbau einer eigenen Solarthermie-Anlage mit den Förderprodukten „Energieeffizient Sanieren“ für ältere Gebäude (Bauantrag / Bauanzeige vor dem 01.02.2002) als Kredit oder Investitionszuschuss sobald Sie diese mit dem Einbau eines neuen Brennwertkessels kombinieren oder gleich die Sanierung Ihres Hauses zu einem KfW-Effizienzhaus realisieren. Auch für Neubauten (Bau oder Kauf) bietet die KfW Solarthermie Förderung, ebenfalls in Form von Kredit und Zuschuss, im Rahmen der "Energieeffizient Bauen" Förderprodukte.
Was beachten beim Antrag auf Solarthermie-Förderung?
- Das Wichtigste: Sowohl BAFA- als auch KfW-Anträge müssen immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsabschluss mit dem Installateur eingegangen sein. Spätere Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
- Achten Sie bei den Förderanträgen unbedingt auf Vollständigkeit: fehlen Angaben oder geforderte Unterlagen, kann ein Antrag nicht abschließend bearbeitet werden. Stimmen die Angaben auf Rechnung und Förderantrag überein? Sind detaillierte Angaben zum Kollektortyp und Volumen des Pufferspeichers enthalten? Das sollte unbedingt geprüft werden. Und natürlich müssen Anträge und Fachunternehmererklärungen unterschrieben sein.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre geplante Solarthermieanlage die Mindeststandards für die Förderung erfüllt. Liste aller aktuell durch das BAFA förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF).
Wer stellt den Antrag bei BAFA und KfW?
BAFA
Der BAFA-Antrag auf Förderung einer Solarkollektoranlage kann vom Haus- bzw. Anlagenbesitzer direkt online gestellt werden.
KfW
Zuschuss: Der Haus- bzw. Anlagenbesitzer.
Kredit: Die eigene Hausbank.
Wichtig: Voraussetzung sowohl für KfW-Kredit als auch KfW-Zuschuss ist die Einbindung eines staatlich geprüften Energieberaters, der Ihnen sowohl die „Bestätigung zum Antrag“ erstellt als auch nach der Fertigstellung die korrekte Umsetzung bestätigen muss.
BAFA Förderung für Solarthermie 2020
Das BAFA fördert den Einbau von Solarkollektoren mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt sowohl für das Nachrüsten von Solarthermie als auch für den Einbau einer neuen Gasbrennwert-Heizung mit Solarthermie. Wer einen neuen Gasbrennwertkessel installiert und die Anlage für das spätere Einbinden von Solarthermie vorbereitet, erhält eine Förderung von 20 Prozent. Wird eine neue Anlage eingebaut, die Solarthermie mit anderen erneuerbaren Energien kombiniert – zum Beispiel mit einer Pelletheizung oder einer Wärmepumpe –, erhalten Hausbesitzer sogar 35 Prozent der Kosten vom BAFA.
Wenn Sie bisher mit Öl geheizt haben, erhalten Sie beim Umstieg auf einen klimafreundlicheren Energieträger in vielen Fällen einen zusätzlichen Austauschbonus von 10 Prozent. In diesem Fall werden also insgesamt bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten vom BAFA erstattet!
Übersicht BAFA Fördermöglichkeiten (Stand 2020)
Art der Solarthermie-Installation | Förderung durch BAFA Marktanreizprogramm 2020 | Förderung inklusive Austauschbonus für Ölheizungen |
nur Solarthermie (Nachrüstung) | 30 Prozent | 30 Prozent (kein Bonus) |
Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen mit Solarthermie | 35 Prozent | 45 Prozent |
Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie | 30 Prozent | 40 Prozent |
„Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung, die für den Einsatz von Solarthermie vorbereitet ist | 20 Prozent | 20 Prozent (kein Bonus) |
Mindestanforderung BAFA Solarthermie Förderung
Grundsätzlich gilt
- Die Solarthermieanlage muss der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
- Das BAFA fördert nur Solaranlagen, die bestimmte technische Standards erfüllen. Förderfähige Solarthermieanlagen müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark tragen. Hier finden Sie eine Liste aller aktuell förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF).
[einblenden]Bemerkenswertes zur Solarthermie
KfW Förderung für Solarthermie 2020
Die KfW bietet mit ihren Programmen "Energieeffizient Sanieren" für ältere Gebäude und "Energieeffizient Bauen" für Neubauten eine indirekte Solarthermie Förderung. Neben Krediten mit sehr günstigen Finanzierungskonditionen bietet die KfW auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Es werden nicht nur die direkten Kosten für die Solarthermieanlage gefördert, sondern auch eine vorangegangene Energieberatung, eine Baubegleitung und notwendige Nebenarbeiten sind förderfähig. Manche Programme sind mit weiteren Fördermöglichkeiten kombinierbar.
KfW Solarthermie Förderung für Komplettsanierung oder einzelne energetische Maßnahmen bzw. den Kauf einer bereits energieeffizient sanierten Immobilie
Kredit 151, 152: „Energieeffizient Sanieren“
- Kredit für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen
- Förderkredit bis zu 120.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
- Weniger zurückzahlen: bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
Zuschuss 430: "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss"
- Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
- Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
Kredit 167: „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“
- Für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien
- Förderkredit bis zu 50.000 Euro
- Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum mit neuer Heizungsanlage
Als Ergänzung dazu:
Zuschuss 431: „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“
- Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
- Zuschuss bis zu 4.000 Euro
- Die KfW übernimmt 50% der Kosten eines Experten für Energieeffizienz
- Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 oder 153 genutzt werden
Hinweis: Sanierung Einzelmaßnahme
Für die Förderung einer Solarthermie-Anlage als Einzelmaßnahme ist die Kombination mit einem Brennwertkessel verpflichtend.
KfW Solarthermie Förderung für Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus
Kredit 153: „Energieeffizient Bauen“
- Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses
- Förderkredit bis zu 120.000 Euro Kredit für jede Wohnung
- Weniger zurückzahlen: bis zu 30.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss
Kredit 270: „Erneuerbare Energien – Standard“
- Der Förderkredit für Strom und Wärme
- Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
Als Ergänzung dazu:
Zuschuss 431: „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“
- Für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
- Zuschuss bis zu 4.000 Euro
- Die KfW übernimmt 50% der Kosten eines Experten für Energieeffizienz
- Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 oder 153 genutzt werden
ACHTUNG: Manche Fördermittel nur mit Energieberater!
Sie wollen einen zinsgünstigen KfW-Kredit oder einen KfW-Zuschuss aus dem Bereich “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Ihre geplante Maßnahme beantragen? Für beide Fördervarianten schreibt die KfW vor, dass ein KfW-zugelassener Energieberater die Maßnahme plant und den Antrag für Fördermittel stellt.
Tipp: Energieberater sind Fördermittelexperten!
Im Rahmen der Vor Ort-Energieberatung bieten die Energieberater auch eine individuelle Fördermittelberatung an.
Jetzt Energieberater vor Ort finden!
Solarthermie Förderung durch Bundesländer, Gemeinden und Energieversorger
Neben der Förderung für Solarthermie auf Bundesebene können Sie auch regionale und lokale Förderangebote nutzen. Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden aber auch private Energieversorger fördern die Installation von Solarthermie.
Die Bundesländer fördern Solarthermie über ihre Landesbanken. Darüber hinaus existieren auch anderweitige Klimaprogramme und Einzelaktionen, um Zuschüsse zu vergeben. Förderhöhe und Umfang der Zuschüsse und Darlehen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Welche Fördermöglichkeiten für Solarthermie gibt es in Baden-Württemberg, NRW oder Thüringen? Damit Sie keine Fördermöglichkeit ungenutzt lassen, sollten Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Energieberater wenden, denn: Unsere Energieberater sind wahre Fördermittelexperten und beraten Sie kompetent und unabhängig!
[einblenden]Unsere Praxisbeispiele Solarthermie
Energieberatung vor Ort: So profitieren Sie!
Mehr Energiekosten sparen: Eine durch das BMU geförderte Studie zeigt auf, wer mit Energieberater saniert, kann zusätzlich 25 bis 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sparen!
Energieberater sind Fördermittel-Experten: Nutzen Sie die individuelle Beratung eines Energieberaters um alle Fördertopfe ausschöpfen zu können (Bund, Länder, EU, regional) und keine Fehler bei der Antragstellung zu machen. Achtung: Manche Fördermittel gibt es außerdem nur mit Energieberater!
Unabhängige Beratung: KfW-zugelassene Energieberater sind verpflichtet hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten
Handwerker-TÜV: Sanierungsfehler und Bauschäden lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihren Energieberater auch für die Baubegleitung engagieren. KfW-Förderung hierfür: 50 % Ihrer Kosten - bis zu 4.000 Euro!
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