Strom einspeisen wird nach unterschiedlichen Sätzen vergütet
BHKW: Einspeisevergütung

Wer ein Blockheizkraftwerk besitzt, kann im Durchschnitt rund 50 % seines Stroms selbst erzeugen.
Einspeisevergütung
Eine kWh Stom kostet ca. 25 Cent. Mit einem wirtschaftlichen Mini-Blockheizkraftwerk erzeugt ein Vier-Personen-Haushalt jährlich rund 5.500 kWh Strom. Die Hälfte davon verbraucht er selbst, den Rest verkauft er an den Stromnetzbetreiber zum Durchschnittspreis von Strom an der Leipziger Börse, z.B. 5,18 Cent/kWh im 1. Quartal 2011. Der gesamte Strom wird (10 Jahre lang) mit 5,11 Cent/kWh Zuschlag gefördert, für den selbst verbrauchten Strom entfällt die Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh.
Einnahmen mit Blockheizkraftwerk
- 5.500 kWh x 5,11 Cent (Zuschlag) = 281,05 €
- 2.750 kWh x 5,18 Cent (Verkaufspreis) = 142,45 €
- 2.750 kWh x 20 Cent (vermiedene Stromkosten) = 687 €
- 2.750 kWh x 2,05 Cent (Stromsteuer-Ersparnis) = 56,37 €
- Insgesamt: 1.167, 87 € jährlich
Verbrauchen rentabler als verkaufen
Blockheizkraftwerke sind wärmegeführt. Sie orientieren sich nicht am Strombedarf, sondern am Wärmebedarf des Hauses. Deshalb decken sie in der Regel den Strombedarf nie vollständig ab. Da Endverbraucher ihren Strom teurer einkaufen als verkaufen, rentiert es sich, den gewonnen Strom möglichst selbst zu verbrauchen.
- Weitere Informationen unter BHKW Wirtschaftlichkeit
Zwei Arten der Einspeisevergütung BHKW
- Öl-oder Erdgas-BHKW: ca. 5,11 Cent je kWh + Stromsteuer-Ersparnis
- Biomasse-BHKW: 7,11 Cent je kWh + Stromsteuer-Ersparnis
Zwei verschiedene Gesetze bilden die Grundlage. Bei fossilen Energien greift das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, bei Biomasse oder regenerativen Energien das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Linktipps
- Informationen zu Krediten und Zuschüssen unter BHKW-Förderung
- Bafa-Informationen zur KWK-Stromvergütung
