Kleinwindanlagen erzeugen "grünen" Strom für die ganze Familie
Kleinwindkraftanlagen

Frischer Wind muss in den Strommarkt! Immer mehr umweltbewusste Hauseigentümer nehmen es wörtlich - und installieren eine Kleinwindanlage.
Windkraft auf dem Dach
Max. 70 kW darf eine Kleinwindkraftanlage erzeugen, um noch als "klein" durchzugehen. Aber Anlagen für private Haushalte leisten sowieso nur zwischen 0,4 kW bis 30 kW.
Wirtschaftlichkeit
Die maximal erzielten Werte liegen derzeit bei 200-400 kWh pro Quadratmeter Rotorfläche. Wird der Strom ins öffentliche Netz gespeist, zahlt der Netzbetreiber eine Vergütung laut EEG. Derzeit sind das 9,2 Cent je Kilowattstunde in den ersten 5 Jahren.
Kauftipps
- Achtung! Die Investition lohnt sich erst ab einer Windgeschwindigkeit von im Schnitt 7 m/s. Viele marktübliche Anlagen sind aber für 15-20 m/s ausgelegt.
- Keine Anlage kaufen, für die der Hersteller noch keine Erfahrungswerte liefern kann!
- Nur nach IEC-Norm zertifizierte Anlage kaufen!
Kleinwindkraftanlagen: Förderung
Die staatliche KfW-Bank bietet Kleinwindkraftanlagen-Förderung in ihrem Programm Wohnraum-Modernisieren. Voraussetzung: Die Anlage liefert ausschließlich Strom für den Haushalt und ist nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen.
Kleinwindanlagen Preise
Die gesamten Investitionskosten liegen derzeit noch bei mindestens 3.000 € pro Kilowatt.
Standort
Da hohe Gebäude, oder Masten den Windertrag mindern, sind Anlagen auf wenig bebautem, offenem Gelände i.d.R. am effektivsten. Aber mit ein bisschen Tüftelei lassen sich auch im städtischen Umfeld Turbulenzen und Windkanäle gut nutzen. Faustregel: Je höher der Standort, desto höher der Ertrag.
- Tipp: Daten über das regionale Windpotenzial liefert der Deutsche Wetterdienst gegen eine Gebühr. Sie können eigene Messungen über mindestens ein Jahr aber nicht ersetzen!
Nebenwirkungen
Wichtig: Die kreiselnden Rotorblätter erzeugen u.U. Lärm, Schatten und auch unangenehme "Blitze" durch Lichtreflektion. Unabhängig zum Genehmigungsverfahren gehören zur Planung deshalb unbedingt Gespräche mit den Nachbarn. Binden Sie auch die örtlichen Baubehörden in Ihr Vorhaben ein!
Kleinwindkraftanlagen: Genehmigung
Kleinwindanlagen müssen unbedingt genehmigt werden und den Vorschriften zu Lärm und Schattenwurf genügen. Darüber hinaus entscheiden regionale Behörden unterschiedlich. Auskünfte erteilen die Bauämter. In einigen Bundesländern sind Anlagen bis zu 10 m Höhe genehmigungsfrei. Verzichten Sie dennoch nicht auf ein statisches Gutachten!
- In NRW z.B. braucht es für Anlagen unter 50 m Höhe keine Umweltverträglichkeits-Prüfung. Allerdings muss die örtliche Umweltbehörde die Kleinwindanlage regelmäßig überwachen.
Kleinwindanlagen: vertikal oder horizontal?
Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Kleinwindkraftanlagen:
- Rotorblätter drehen sich um vertikale Achse
- Rotorblätter drehen sich um horizontale Achse
Fachleute sind sich uneins darüber, ob die Erträge typenabhängig sind. Jede Kleinwindanlage braucht einen Wechselrichter, der den erzeugten Strom in konstante 230 Volt und 50 Hertz umwandelt.
Linktipps
- Eine vergleichende Marktübersicht zu Kleinwindanlagen gibt es gegen Gebühr beim Bundesverband Windenergie
- Die Vergütungssätze und die Höhe der Degression finden Sie im § 29 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Die Deutschlandkarte des Deutschen Wetterdienstes zeigt das Windpotenzial 10 m über dem Grund
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