Wie teuer ist ein barrierefreies Bad? Welche Fördermittel gibt es?

Barrierefrei und altersgerecht (um)bauen: Kosten und Fördermittel

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Unter bestimmten Voraussetzungen wird beim Kauf eines Treppenlifts ein großer Teil der Kosten übernommen

Barrierefreies Wohnen erhöht den Wohnkomfort und erleichtert das alltägliche Leben im Alter oder bei einer Behinderung. In unserem Artikel geben wir Ihnen einige Anhaltspunkte zu den Kosten & Fördermitteln für barrierefreies Sanieren.

Allgemeingültige Aussagen zu den Kosten barrierefreien Bauens sind kaum möglich, da die im Einzelfall entstehenden Kosten von unterschiedlichsten Faktoren abhängen. Die Höhe der Aufwendungen wird unter anderem beeinflusst durch

  • die baulichen Verhältnisse vor Ort,
  • die geplanten Einzelmaßnahmen,
  • die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer einer Wohnung, nicht zuletzt der bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ausgewählte Qualitätsstandard (Entscheidung für eine zweckmäßige Grundausstattung oder Auswahl einer „Luxusausführung“).


Allerdings gilt, dass bei einem barrierefreien Umbau einer Bestandswohnung zumeist höhere Kosten anfallen als bei einem Neubau einer barrierefreien Wohnung. Bei einem Neubau lassen sich die Kosten der Barrierefreiheit oft bis auf etwa ein Prozent der Gesamtbausumme begrenzen. Deshalb sollten Maßnahmen zur Barrierefreiheit nach Möglichkeit bereits bei der Planung eines Neubaus oder anlässlich ohnehin vorgesehener Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten berücksichtigt werden.

Durch Einholung mehrere Angebote für eine bestimmte Bau- oder Umbaumaßnahme verschaffen Sie sich als Bauherr zudem einen guten Marktüberblick und stellen ein Mindestmaß an Kostenkontrolle sicher.

Wie hoch sind die Kosten für ein barrierefreies Zuhause?

Wie teuer ist es einen Hauseingang barrierefrei umzubauen? Wieviel kostet ein Treppenlift? Mit welchen Kosten muss man für ein seniorengerechtes Bad rechnen? 

Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich lediglich um Anhaltspunkte für die gewöhnlich mindestens entstehenden Kosten bei einem barrierefreien Bau oder Umbau einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der tatsächliche Kostenaufwand kann regional sowie nach Leistungsanbieter und gewähltem Produktstandard abweichen. Die Kostenangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, jedoch einschließlich Montage, soweit nicht anders angegeben.

 

[einblenden]1. Kosten für Hauseingang

 
Hauseingang barrierefrei umbauen Kosten
Errichtung einer Treppenrampe  
feste Rampen  
• aus Beton oder Stein mit einer Stützmauer 550 Euro je Meter
• aus Metall 850 Euro je Meter
mobile Rampen  
• faltbar und längenveränderlich 700 Euro
• Kunststoff-Rampe 200 Euro
• Schwellenrampe 470 Euro
   
Hebebühne
für Hauseingang, auch zur Überwindung einer Geschosshöhe
Kosten je nach Förderhöhe, zum Beispiel
• bis 40 Zentimeter 7.000 Euro
• bis ein Meter 8.000 Euro
• bis drei Meter 16.000 Euro
   
Handlauf an der Eingangstreppe aus festem Material 300 Euro
   
Markierung von Treppenstufen
Sturzvermeidung durch farblich auffällige Stufenprofile
200 Euro
   
Einbruchshemmende Wohnungstür
Breite 100 Zentimeter
700 Euro
   
Abstellplatz für Rollstuhl oder Rollator
ungefähr vier Quadratmeter
 
• mit Betonsteinen gepflasterter Abstellplatz mit einer frostgeschützten Oberflächenschicht 260 Euro
• mögliche Ergänzungen und Alternativen: Abstellbox zum Diebstahlschutz für Rollstuhl oder Rollator, Wetterschutz-Überdachung 350 Euro
   
Anschluss einer Blitzleuchte
Umwandlung von Klingelgeräuschen in Lichtblitze
 
• an bestehende Warnanlage 260 Euro
• an bestehende Gegensprechanlage 330 Euro
   
Video-Gegensprechanlage mit Türöffner
ohne Montage
650 Euro
 

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[einblenden]2. Kosten für Flur, Treppenhaus, Treppe

 
Flur, Treppenhaus, Treppe barrierefrei umbauen Kosten
Treppenstufen  
• rutschhemmende Beschichtung je Stufe 60 Euro
• rutschhemmender Belag (5 Zentimeter breit, 25 Meter lang) 250 Euro
   
Sitzlifte zur Überwindung von Treppen  
• für gerade Treppen 4.500 Euro
• für Treppen mit einer 90°-Kurve 8.800 Euro
• bei 180°-Kurven über 10.000 Euro
   
Treppen-Plattformlifte  
• für gerade Treppen 12.000 Euro
• für Treppen mit einer 90°-Kurve 17.000 Euro
• bei 180°-Kurven über 18.500 Euro
   
Deckenlifte
vielfältiger einsetzbar als reine Treppenlifte: zum Überwinden von Treppen,
aber auch als Aufricht- und Gehhilfen
 
• Deckenlift mit einem Sitz zum Überwinden einer Treppen-Etage 16.000 Euro
• Deckenlift mit Rollstuhl-Aufhängung 17.000 Euro
   
Liftanlagen (ohne Schacht)  
• Leichtbaulift für Einfamilienhäuser und Maisonette-Wohnungen
Förderhöhe eine Etage,Traglast bis 250 kg
ca. 20.000 Euro
• Kabinenlift für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Förderhöhen bis 12 Meter,
Traglast ungefähr 400 kg
ca. 26.000 Euro
   
Personenaufzüge  
• Senkrechtaufzug mit Traglast bis 450 kg
bei Umbau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern
bei zwei Etagen
ca. 20.000 Euro
• Personenaufzug für vielgeschossige Wohngebäude
bei Förderhöhe von 15 Metern
ca. 50.000 Euro
 

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[einblenden]3. Kosten für Türen

 
Türen Kosten
Verbreiterung von Türen  
• Wand aus Gipskarton 370 Euro
• Betonwand 540 Euro
• Wand und Sturz aus Mauerwerk 680 Euro
• Türanschlag-Veränderung 100 Euro
   
Schiebetür  
• Schiebetür mit Elektroantrieb (ohne Montage) 3.200 Euro
• Einbau bei Wand aus Gipskarton 550 Euro
• bei Betonwand 720 Euro
• bei Mauerwerk 860 Euro
   
Drehtür, elektrisch (jeweils ohne Montage)  
elektromechanische Türassistenten 600 Euro
elektrisch betriebener Drehtürantrieb 1.600 Euro
   
barrierefreie Türschwellen für Neubauten (ohne Montage) 230 Euro
 

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[einblenden]4. Kosten für Bad und WC

 
Bad und WC Kosten
Waschtisch  
• höhenverstellbar 2.000 Euro
• Thermostat 250 Euro
Dusche  
• bodengleicher Duschplatz 1.200 Euro
• Handlauf in der Dusche 300 Euro
• Duschsitz (verschieb- und drehbar) 400 Euro
• Pflegetür 1.300 Euro
• Drehfalttür 2.000 Euro
Badewanne  
• Badewannentür 1.500 Euro
• unterfahrbare Pflegewanne, Hub-Badewanne (ohne Montage) 1.600 Euro
Rutschhemmende Beschichtung (Bad oder Dusche) 250 Euro
WC  
• in der Höhe verstellbar, mit Stützgriffen (ohne Montage) 4.000 Euro
• seitlich verstellbar 6.000 Euro
Thermostate und Armaturen  
Thermostat für Dusche, WC, Waschtisch,  
Armaturen (kontrastreich gestaltet für an Demenz erkrankte Personen sowie mit Sensoren für eine berührungsfreie Bedienung ausgestattete Armaturen) je 250 Euro
Spiegel  
• Spiegelschränke, Kippspiegel 70 Euro
• Badezimmer-Beleuchtung oberhalb des Spiegels 300 Euro
Steckdosen im Badezimmer  
• Versetzung einschließlich Montage 40 Euro
• Neuinstallation 100 Euro
Halte- und Stützgriffe  
• Verstärkung einer Wand vor Stützgriff-Anbringung 150 Euro
• Wandstützgriff (circa 80 Zentimeter lang) 250 Euro
• Klappstützgriff (circa 80 Zentimeter lang) 200 bis 350 Euro
 

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[einblenden]5. Kosten für barrierefreie Küche

 
Küche Kosten
Barrierefreie Küchenelemente  
• unterfahrbarer Küchenherd, Armatur mit langem Bedienhebel und ausziehbarer Brause, Rollcontainer 1.400 Euro
• vollständige behindertengerechte Küche (bedarfsgerechte und unterfahrbare Teilelemente) 9.000 Euro
 

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[einblenden]6. Kosten für Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer

 
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer Kosten
Schreibtisch, höhenverstellbar 300 Euro
Pflegebett 4.000 Euro
Sitzliege 900 Euro
Schrank und Stauraum  
• Paternoster-Schrank mit Technikmodul 6.000 Euro
• elektrischer Kleiderlift 1.500 Euro
 

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[einblenden]7. Kosten für Terrasse und Balkon

 
Terrasse und Balkon Kosten
Verminderung der Höhe von Schwellen zum Balkon
(unter Anhebung der Balkonboden-Niveaus)
und Erhöhung des Balkongeländers (Absturzsicherung)
2.000 Euro
zum Vergleich:
die Kosten einer barrierefreien Türschwelle liegen in einem Neubau bei etwa
250 Euro
 

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[einblenden]8. Kosten für Grundstück, Pkw-Stellplatz

 
Grundstück, Pkw-Stellplatz, Wohnumfeld Kosten
behindertengerechter Kfz-Stellplatz (17,5 Quadratmeter) 1.100 Euro
Carport 1.100 Euro
 

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[einblenden]1. Kosten für sonstige Veränderungen

 
Lichtschalter und Steckdosen Kosten
Lichtschalter-Versetzung (bei Verbreiterung von Türen) 90 Euro
Fehlerstrom-Schutzschalter („FI-Schalter“) 40 Euro
Steckdosenleuchte (Nachtbeleuchtung innerhalb der Wohnung) 10 Euro
 
Rutschhemmender und rollengeeigneter Fußbodenbelag Kosten je Quadratmeter
Abschleifen und Versiegelung vorhandener Dielen-Beläge: 20 Euro
textile Beläge 25 Euro
Linoleum 25 Euro
Kunststoff-Designboden 30 Euro
Laminat 35 Euro
verklebter Kork 50 Euro
Holz-Fertigparkett 50 Euro
fugenloser Steinteppich 60 Euro
 
Sicherheit Kosten
Funk-Rauchmelder (ohne Montage) 40 Euro
 

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Barrierefrei bauen oder sanieren: Das sollten Sie wissen!

  • Barrierefrei (um)bauen: Kosten & Förderung
  • Barrierefrei (um)bauen: Kosten & Förderung
  • Barrierefrei (um)bauen: Kosten & Förderung

Unterstützung Barrierefreiheit: Zuschuss durch Kranklenkasse & Co.

Wer sein Haus oder seine Wohnung barrierefrei errichten oder umbauen möchte, dem stehen verschiedenste Fördermöglichkeiten offen. Wir haben für Sie Informationen zu folgenden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zusammengetragen.

 

[einblenden]10. Fördermittel für barrierefreien (Um)Bau

Wohnungsbauprämie

Der Staat fördert den Neubau, die Renovierung oder den Umbau von Wohnungen mit einer Wohnungsbauprämie. Unterstützt werden Sparleistungen zum Beispiel auf einen Bausparvertrag von jährlich bis zu 512 Euro (bei Ledigen) und 1.024 Euro (bei Verheirateten) mit einer staatlichen Prämie von 8,8 Prozent. Die Zahlung einer Prämie setzt allerdings voraus, dass die gesetzliche Einkommensgrenze im betreffenden Kalenderjahr (25.600 Euro bei Ledigen, 51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschritten wird.

Wenngleich die jährliche staatliche Förderung für Alleinstehende daher maximal 45,06 Euro und für Verheiratete 90,11 Euro beträgt, so bildet das über Jahre angesammelte Eigenkapital zuzüglich Wohnungsbauprämie doch einen sinnvollen Baustein auf dem Weg zur eigenen barrierefreien Immobilie. Erfolgt die Ansparung auf einem Bausparvertrag, so hat der Bausparer unter bestimmten Voraussetzungen zudem einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.

Riester-Vertrag

Wer auf einen Riester-Vertrag (auch „Eigenheim-Rente“, „Riester-Rente“ oder „Wohn-Riester“) eingezahlt hat, der kann sein angesammeltes Kapital zuzüglich der vom Staat gezahlten Riester-Zulagen auch für den Bau oder Umbau einer barrierefreien Wohnung nutzen.

Die Riester-Zulage beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem der Inhaber des Riester-Vertrags bestimmte Ansparleistungen erbracht hat, bis zu 175 Euro (Alleinstehende). Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind (bis 2007 geborene Kinder: 185 Euro). Einen Anspruch auf Riester-Förderung haben insbesondere rentenversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Beamte.

Förderung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse darf sich mit einem Zuschuss von maximal 4.000 Euro je Pflegedürftigem an Umbaumaßnahmen beteiligen. Nutzen mehrere Pflegebedürftige eine Wohnung gemeinsam, dann kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro gewähren.

Förderung durch die Krankenkasse

Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestimmter Hilfsmittel bestätigt, dann können die Krankenkassen Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlifte, einen erhöhten Toilettensitz oder Haltegriffe erstatten. Eine Erstattung erfolgt aber nur dann, wenn der Kostenübernahmeantrag vor Durchführung einer Maßnahme gestellt wurde.

Unterstützung durch das Versorgungsamt

Schwerbehinderte können vom Versorgungsamt einen Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung erhalten. Als schwerbehindert gelten Personen, deren Behinderungsgrad bei mindestens 50 Prozent liegt.

KfW-Förderprogramme Kredit und Zuschüsse

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierefreien Umbau von Wohnungen mit speziellen Förderprogrammen.

Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht umbauen – Kredit“ vergibt altersunabhängig langfristige Kredite bis zu 50.000 Euro zu einem besonders günstigen Zinssatz. Die Kreditmittel werden für Maßnahmen zum Barriereabbau und zur Verbesserung des Einbruchsschutzes gewährt. Möglich ist auch eine Nutzung des KfW-Darlehens zur Erwerb von bereits umgebautem Wohnraum.

Die KfW gewährt (alternativ zum Kreditprogramm 159) im Rahmen ihres Förderprogramms 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 6.240 Euro. Förderberechtigt sind Ersterwerber und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die KfW fördert mit ihrem Programm 455-E „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ Maßnahmen, die der Verbesserung des Einbruchschutzes dienen, mit einem Zuschuss von maximal 1.600 Euro. Förderberechtigt sind neben Eigentümern auch Mieter. Wird das Programm 455-E genutzt, so ist eine Förderung derselben Maßnahme durch die KfW-Programme 159 und 455-B ausgeschlossen.

Sollte ein barrierefreier Umbau einer Wohnung mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kombiniert werden, dann kommen als Alternative zu einer Förderung nach den bisher genannten KfW-Programmen insbesondere Förderungen nach dem Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ oder nach Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ in Betracht. Im Rahmen des Programms 430 stellt die KfW Zuschüsse von bis zu 48.000 Euro für eine Gesamtsanierung (oder für den Kauf sanierten Wohnraums) zur Verfügung. Der maximale Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 10.000 Euro.



Da die genannten KfW-Programme nicht miteinander kombiniert werden können, muss jeweils sorgfältig abgewogen werden, welche KfW-Förderung im Einzelfall am sinnvollsten ist!

Förderprogramme von Kommunen

Einige Kommunen unterstützen ebenfalls die Barrierefreiheit von Wohnungen. Beispielsweise:

  • Stadt Dresden - Förderprogramm Wohnungsanpassung für ältere oder behinderte Bürgerinnen und Bürger. Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, aber höchstens 3.835 Euro je Zuschussempfänger und Wohnung.
  • Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaues durch Modernisierungsmaßnahmen. Einmaliger Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, höchstens aber 25.000 Euro je Mietwohnung. Zusätzlicher Zuschuss von 2.500 Euro für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen. Weiterer Zuschuss von 2.500 Euro bei rollstuhlgerechter Wohnung im Obergeschoss.

Zuschüsse durch Stiftungen für behindertengerechten Umbau

Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, dass eine Stiftung die Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit ganz oder teilweise übernimmt. Allerdings ist der Stiftungszweck meistens regional oder inhaltlich eng begrenzt.

Beispiele für Stiftungen, die Barrierefreiheit fördern:

  • Die Elsa Krauschitz-Stiftung in Krautheim fördert barrierefreies Wohnen für körperbehinderte Menschen. Förderungen erfolgen „vorrangig im norddeutschen Raum“.
  • Die Stiftung „barrierefrei kommunizieren“ in Berlin unterstützt Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen durch Förderung barrierefreier Kommunikation (zum Beispiel: Schaffung von Zugängen zu Computer und Internet).
  • Die „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ in Chemnitz fördert Schwerbehinderte in persönlichen Notlagen durch einmalige Zuwendungen unter anderem bei barrierefreien Maßnahmen.

Wohnung barrierefrei umbauen: Kosten in der Steuererklärung geltend machen

Die Ausgaben für einen behinderten- oder altersgerechten Umbau können möglicherweise als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, dass die medizinische Notwendigkeit einer bestimmten Maßnahme bescheinigt. Die Finanzämter erkennen allerdings nur die Kosten für Standardmaßnahmen und keine Luxusausführungen an.

 

 

 

[einblenden]11. Förderprogramme der Bundesländer

 
Bundesland Maßnahme
Baden-Württemberg • Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Förderkredit). Förderungsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind.
Bayern • WEG-Modernisierungsprogramm (Förderkredit). Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Herstellung von Barrierefreiheit.
Berlin • IBB Altersgerecht Wohnen (Förderkredit)
• IBB Wohnraum modernisieren (Förderkredit)
Brandenburg • altersgerecht Umbauen (Förderkredit).
Bremen • Rund ums Haus (Förderkredit)
Hamburg • IFB-Modernisierungsdarlehen (Förderkredit)
• Barrierefreier Umbau (Förderkredit). Förderung von älteren Personen, Behinderten und Rollstuhlfahrern.
• Umfassende Modernisierung (B) (Zuschuss): gefördert werden barrierefreie Umbaumaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Hessen • Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei WEG (Förderkredit). Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
• Mietwohnungen: Altersgerecht Umbauen (Förderkredit). Fördermittel für Investoren, die Wohnungsbestände barrierefrei umbauen wollen.
Mecklenburg-Vorpommern • Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Zuschuss). Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen • Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum (Förderkredit). Förderung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in bestehenden Wohngebäuden.
• Allgemeine Mietwohnraumförderung (Förderkredit). Bau und Umbau von Mietwohnungen für ältere Personen und für Behinderte.
Nordrhein-Westfalen • NRW.BANK.WEG-Kredit (Förderkredit). Förderung von Maßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften für Barrierefreiheit und Einbruchschutz.
• Mietwohnraumförderung - Modernisierung (Förderkredit). Anträge auf Förderung von Barriereschutz-Maßnahmen können Eigentümer und Erbbauberechtigte stellen (natürliche und juristische Personen).
Saarland • Finanzierung von Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften (Förderkredit). Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen von Bestandsgebäuden.
• Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von Mietwohnraum (Förderkredit). Gefördert werden der rollstuhlgerechte Wohnungsumbau und die barrierefreie Umgestaltung von Bädern in bestehenden Mietwohnungen, die nach dem Umbau noch mindestens dreißig Jahre als Wohnung genutzt werden.
Sachsen • Seniorengerecht Umbauen (Zuschuss). Förderung von seniorengerechten Umbaumaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen sowie im Wohnungszugang und im Wohnungsumfeld. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderberechtigten Aufwendungen, höchstens jedoch 10.000 Euro je Mietwohnung.
Sachsen-Anhalt • Sachsen-Anhalt MODERN (Förderkredit). Förderung für Privatpersonen und gewerbliche Vermieter bei barrierereduzierenden Maßnahmen in eigen- oder fremdgenutzten Wohnimmobilien.
• AUFZUGSPROGRAMM (Zuschuss). Förderung spezieller Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Verbesserung von Wohnungsumfeld, Wohnungszugang, Eingangsbereich und Treppenanlagen sowie Einbau oder Optimierung von Aufzügen.
Schleswig-Holstein • Zuschuss Modernisierung für Selbstnutzer.
• Modernisierungszuschuss für private Vermieter.
Antragsberechtigt sind in bei beiden Zuschuss-Programmen Privatpersonen, in deren Eigentum sich maximal 20 Mietwohnungen befinden.• Soziale Wohnraumförderung, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnraum. Förderung barriereduzierender oder altengerechter Umbaumaßnahmen durch Förderkredite und Zuschüsse.
Thüringen • Wohnraumförderung - Eigenwohnraum - Modernisierung und Instandsetzung (Förderkredit)
 

ACHTUNG: Manche Fördermittel nur mit Energieberater!

 

Sie wollen einen zinsgünstigen KfW-Kredit oder einen KfW-Zuschuss aus dem Bereich “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Ihre geplante Maßnahme beantragen? Für beide Fördervarianten schreibt die KfW vor, dass ein KfW-zugelassener Energieberater die Maßnahme plant und den Antrag für Fördermittel stellt.

 

Tipp: Energieberater sind Fördermittelexperten!
Im Rahmen der Vor Ort-Energieberatung bieten die Energieberater auch eine individuelle Fördermittelberatung an.


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