Wie teuer ist ein barrierefreies Bad? Welche Fördermittel gibt es?
Barrierefrei und altersgerecht (um)bauen: Kosten und Fördermittel
![Bild: © Pisit Khambubpha - 123RF.com treppenlift, barrierefrei, altersgerecht, kosten, umbau, förderung, zuschuss, sanierung](haus-sanieren-modernisieren/haus-barrierefrei-umbauen/barrierefrei-umbauen-kosten.jpg)
Allgemeingültige Aussagen zu den Kosten barrierefreien Bauens sind kaum möglich, da die im Einzelfall entstehenden Kosten von unterschiedlichsten Faktoren abhängen. Die Höhe der Aufwendungen wird unter anderem beeinflusst durch
- die baulichen Verhältnisse vor Ort,
- die geplanten Einzelmaßnahmen,
- die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer einer Wohnung, nicht zuletzt der bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ausgewählte Qualitätsstandard (Entscheidung für eine zweckmäßige Grundausstattung oder Auswahl einer „Luxusausführung“).
Allerdings gilt, dass bei einem barrierefreien Umbau einer Bestandswohnung zumeist höhere Kosten anfallen als bei einem Neubau einer barrierefreien Wohnung. Bei einem Neubau lassen sich die Kosten der Barrierefreiheit oft bis auf etwa ein Prozent der Gesamtbausumme begrenzen. Deshalb sollten Maßnahmen zur Barrierefreiheit nach Möglichkeit bereits bei der Planung eines Neubaus oder anlässlich ohnehin vorgesehener Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten berücksichtigt werden.
Durch Einholung mehrere Angebote für eine bestimmte Bau- oder Umbaumaßnahme verschaffen Sie sich als Bauherr zudem einen guten Marktüberblick und stellen ein Mindestmaß an Kostenkontrolle sicher.
Wie hoch sind die Kosten für ein barrierefreies Zuhause?
Wie teuer ist es einen Hauseingang barrierefrei umzubauen? Wieviel kostet ein Treppenlift? Mit welchen Kosten muss man für ein seniorengerechtes Bad rechnen?
Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich lediglich um Anhaltspunkte für die gewöhnlich mindestens entstehenden Kosten bei einem barrierefreien Bau oder Umbau einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der tatsächliche Kostenaufwand kann regional sowie nach Leistungsanbieter und gewähltem Produktstandard abweichen. Die Kostenangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, jedoch einschließlich Montage, soweit nicht anders angegeben.
[einblenden]1. Kosten für Hauseingang
Hauseingang barrierefrei umbauen | Kosten |
Errichtung einer Treppenrampe | |
feste Rampen | |
• aus Beton oder Stein mit einer Stützmauer | 550 Euro je Meter |
• aus Metall | 850 Euro je Meter |
mobile Rampen | |
• faltbar und längenveränderlich | 700 Euro |
• Kunststoff-Rampe | 200 Euro |
• Schwellenrampe | 470 Euro |
Hebebühne für Hauseingang, auch zur Überwindung einer Geschosshöhe |
Kosten je nach Förderhöhe, zum Beispiel |
• bis 40 Zentimeter | 7.000 Euro |
• bis ein Meter | 8.000 Euro |
• bis drei Meter | 16.000 Euro |
Handlauf an der Eingangstreppe aus festem Material | 300 Euro |
Markierung von Treppenstufen Sturzvermeidung durch farblich auffällige Stufenprofile |
200 Euro |
Einbruchshemmende Wohnungstür Breite 100 Zentimeter |
700 Euro |
Abstellplatz für Rollstuhl oder Rollator ungefähr vier Quadratmeter |
|
• mit Betonsteinen gepflasterter Abstellplatz mit einer frostgeschützten Oberflächenschicht | 260 Euro |
• mögliche Ergänzungen und Alternativen: Abstellbox zum Diebstahlschutz für Rollstuhl oder Rollator, Wetterschutz-Überdachung | 350 Euro |
Anschluss einer Blitzleuchte Umwandlung von Klingelgeräuschen in Lichtblitze |
|
• an bestehende Warnanlage | 260 Euro |
• an bestehende Gegensprechanlage | 330 Euro |
Video-Gegensprechanlage mit Türöffner ohne Montage |
650 Euro |
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[einblenden]2. Kosten für Flur, Treppenhaus, Treppe
Flur, Treppenhaus, Treppe barrierefrei umbauen | Kosten |
Treppenstufen | |
• rutschhemmende Beschichtung | je Stufe 60 Euro |
• rutschhemmender Belag (5 Zentimeter breit, 25 Meter lang) | 250 Euro |
Sitzlifte zur Überwindung von Treppen | |
• für gerade Treppen | 4.500 Euro |
• für Treppen mit einer 90°-Kurve | 8.800 Euro |
• bei 180°-Kurven | über 10.000 Euro |
Treppen-Plattformlifte | |
• für gerade Treppen | 12.000 Euro |
• für Treppen mit einer 90°-Kurve | 17.000 Euro |
• bei 180°-Kurven | über 18.500 Euro |
Deckenlifte vielfältiger einsetzbar als reine Treppenlifte: zum Überwinden von Treppen, aber auch als Aufricht- und Gehhilfen |
|
• Deckenlift mit einem Sitz zum Überwinden einer Treppen-Etage | 16.000 Euro |
• Deckenlift mit Rollstuhl-Aufhängung | 17.000 Euro |
Liftanlagen (ohne Schacht) | |
• Leichtbaulift für Einfamilienhäuser und Maisonette-Wohnungen Förderhöhe eine Etage,Traglast bis 250 kg |
ca. 20.000 Euro |
• Kabinenlift für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Förderhöhen bis 12 Meter, Traglast ungefähr 400 kg |
ca. 26.000 Euro |
Personenaufzüge | |
• Senkrechtaufzug mit Traglast bis 450 kg bei Umbau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern |
bei zwei Etagen ca. 20.000 Euro |
• Personenaufzug für vielgeschossige Wohngebäude bei Förderhöhe von 15 Metern |
ca. 50.000 Euro |
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[einblenden]3. Kosten für Türen
Türen | Kosten |
Verbreiterung von Türen | |
• Wand aus Gipskarton | 370 Euro |
• Betonwand | 540 Euro |
• Wand und Sturz aus Mauerwerk | 680 Euro |
• Türanschlag-Veränderung | 100 Euro |
Schiebetür | |
• Schiebetür mit Elektroantrieb (ohne Montage) | 3.200 Euro |
• Einbau bei Wand aus Gipskarton | 550 Euro |
• bei Betonwand | 720 Euro |
• bei Mauerwerk | 860 Euro |
Drehtür, elektrisch (jeweils ohne Montage) | |
elektromechanische Türassistenten | 600 Euro |
elektrisch betriebener Drehtürantrieb | 1.600 Euro |
barrierefreie Türschwellen für Neubauten (ohne Montage) | 230 Euro |
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[einblenden]4. Kosten für Bad und WC
Bad und WC | Kosten |
Waschtisch | |
• höhenverstellbar | 2.000 Euro |
• Thermostat | 250 Euro |
Dusche | |
• bodengleicher Duschplatz | 1.200 Euro |
• Handlauf in der Dusche | 300 Euro |
• Duschsitz (verschieb- und drehbar) | 400 Euro |
• Pflegetür | 1.300 Euro |
• Drehfalttür | 2.000 Euro |
Badewanne | |
• Badewannentür | 1.500 Euro |
• unterfahrbare Pflegewanne, Hub-Badewanne (ohne Montage) | 1.600 Euro |
Rutschhemmende Beschichtung (Bad oder Dusche) | 250 Euro |
WC | |
• in der Höhe verstellbar, mit Stützgriffen (ohne Montage) | 4.000 Euro |
• seitlich verstellbar | 6.000 Euro |
Thermostate und Armaturen | |
Thermostat für Dusche, WC, Waschtisch, | |
Armaturen (kontrastreich gestaltet für an Demenz erkrankte Personen sowie mit Sensoren für eine berührungsfreie Bedienung ausgestattete Armaturen) | je 250 Euro |
Spiegel | |
• Spiegelschränke, Kippspiegel | 70 Euro |
• Badezimmer-Beleuchtung oberhalb des Spiegels | 300 Euro |
Steckdosen im Badezimmer | |
• Versetzung einschließlich Montage | 40 Euro |
• Neuinstallation | 100 Euro |
Halte- und Stützgriffe | |
• Verstärkung einer Wand vor Stützgriff-Anbringung | 150 Euro |
• Wandstützgriff (circa 80 Zentimeter lang) | 250 Euro |
• Klappstützgriff (circa 80 Zentimeter lang) | 200 bis 350 Euro |
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[einblenden]5. Kosten für barrierefreie Küche
Küche | Kosten |
Barrierefreie Küchenelemente | |
• unterfahrbarer Küchenherd, Armatur mit langem Bedienhebel und ausziehbarer Brause, Rollcontainer | 1.400 Euro |
• vollständige behindertengerechte Küche (bedarfsgerechte und unterfahrbare Teilelemente) | 9.000 Euro |
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[einblenden]6. Kosten für Wohn-, Schlaf- und Arbeitszimmer
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer | Kosten |
Schreibtisch, höhenverstellbar | 300 Euro |
Pflegebett | 4.000 Euro |
Sitzliege | 900 Euro |
Schrank und Stauraum | |
• Paternoster-Schrank mit Technikmodul | 6.000 Euro |
• elektrischer Kleiderlift | 1.500 Euro |
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[einblenden]7. Kosten für Terrasse und Balkon
Terrasse und Balkon | Kosten |
Verminderung der Höhe von Schwellen zum Balkon (unter Anhebung der Balkonboden-Niveaus) und Erhöhung des Balkongeländers (Absturzsicherung) |
2.000 Euro |
zum Vergleich: die Kosten einer barrierefreien Türschwelle liegen in einem Neubau bei etwa |
250 Euro |
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[einblenden]8. Kosten für Grundstück, Pkw-Stellplatz
Grundstück, Pkw-Stellplatz, Wohnumfeld | Kosten |
behindertengerechter Kfz-Stellplatz (17,5 Quadratmeter) | 1.100 Euro |
Carport | 1.100 Euro |
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[einblenden]1. Kosten für sonstige Veränderungen
Lichtschalter und Steckdosen | Kosten |
Lichtschalter-Versetzung (bei Verbreiterung von Türen) | 90 Euro |
Fehlerstrom-Schutzschalter („FI-Schalter“) | 40 Euro |
Steckdosenleuchte (Nachtbeleuchtung innerhalb der Wohnung) | 10 Euro |
Rutschhemmender und rollengeeigneter Fußbodenbelag | Kosten je Quadratmeter |
Abschleifen und Versiegelung vorhandener Dielen-Beläge: | 20 Euro |
textile Beläge | 25 Euro |
Linoleum | 25 Euro |
Kunststoff-Designboden | 30 Euro |
Laminat | 35 Euro |
verklebter Kork | 50 Euro |
Holz-Fertigparkett | 50 Euro |
fugenloser Steinteppich | 60 Euro |
Sicherheit | Kosten |
Funk-Rauchmelder (ohne Montage) | 40 Euro |
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Barrierefrei bauen oder sanieren: Das sollten Sie wissen!
Unterstützung Barrierefreiheit: Zuschuss durch Kranklenkasse & Co.
Wer sein Haus oder seine Wohnung barrierefrei errichten oder umbauen möchte, dem stehen verschiedenste Fördermöglichkeiten offen. Wir haben für Sie Informationen zu folgenden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zusammengetragen.
[einblenden]10. Fördermittel für barrierefreien (Um)Bau
Wohnungsbauprämie
Der Staat fördert den Neubau, die Renovierung oder den Umbau von Wohnungen mit einer Wohnungsbauprämie. Unterstützt werden Sparleistungen zum Beispiel auf einen Bausparvertrag von jährlich bis zu 512 Euro (bei Ledigen) und 1.024 Euro (bei Verheirateten) mit einer staatlichen Prämie von 8,8 Prozent. Die Zahlung einer Prämie setzt allerdings voraus, dass die gesetzliche Einkommensgrenze im betreffenden Kalenderjahr (25.600 Euro bei Ledigen, 51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschritten wird.
Wenngleich die jährliche staatliche Förderung für Alleinstehende daher maximal 45,06 Euro und für Verheiratete 90,11 Euro beträgt, so bildet das über Jahre angesammelte Eigenkapital zuzüglich Wohnungsbauprämie doch einen sinnvollen Baustein auf dem Weg zur eigenen barrierefreien Immobilie. Erfolgt die Ansparung auf einem Bausparvertrag, so hat der Bausparer unter bestimmten Voraussetzungen zudem einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Riester-Vertrag
Wer auf einen Riester-Vertrag (auch „Eigenheim-Rente“, „Riester-Rente“ oder „Wohn-Riester“) eingezahlt hat, der kann sein angesammeltes Kapital zuzüglich der vom Staat gezahlten Riester-Zulagen auch für den Bau oder Umbau einer barrierefreien Wohnung nutzen.
Die Riester-Zulage beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem der Inhaber des Riester-Vertrags bestimmte Ansparleistungen erbracht hat, bis zu 175 Euro (Alleinstehende). Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind (bis 2007 geborene Kinder: 185 Euro). Einen Anspruch auf Riester-Förderung haben insbesondere rentenversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Beamte.
Förderung durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse darf sich mit einem Zuschuss von maximal 4.000 Euro je Pflegedürftigem an Umbaumaßnahmen beteiligen. Nutzen mehrere Pflegebedürftige eine Wohnung gemeinsam, dann kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 16.000 Euro gewähren.
Förderung durch die Krankenkasse
Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bestimmter Hilfsmittel bestätigt, dann können die Krankenkassen Kosten für Hilfsmittel wie Badewannenlifte, einen erhöhten Toilettensitz oder Haltegriffe erstatten. Eine Erstattung erfolgt aber nur dann, wenn der Kostenübernahmeantrag vor Durchführung einer Maßnahme gestellt wurde.
Unterstützung durch das Versorgungsamt
Schwerbehinderte können vom Versorgungsamt einen Zuschuss für einen behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung erhalten. Als schwerbehindert gelten Personen, deren Behinderungsgrad bei mindestens 50 Prozent liegt.
KfW-Förderprogramme Kredit und Zuschüsse
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierefreien Umbau von Wohnungen mit speziellen Förderprogrammen.
Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht umbauen – Kredit“ vergibt altersunabhängig langfristige Kredite bis zu 50.000 Euro zu einem besonders günstigen Zinssatz. Die Kreditmittel werden für Maßnahmen zum Barriereabbau und zur Verbesserung des Einbruchsschutzes gewährt. Möglich ist auch eine Nutzung des KfW-Darlehens zur Erwerb von bereits umgebautem Wohnraum.
Die KfW gewährt (alternativ zum Kreditprogramm 159) im Rahmen ihres Förderprogramms 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 6.240 Euro. Förderberechtigt sind Ersterwerber und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die KfW fördert mit ihrem Programm 455-E „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ Maßnahmen, die der Verbesserung des Einbruchschutzes dienen, mit einem Zuschuss von maximal 1.600 Euro. Förderberechtigt sind neben Eigentümern auch Mieter. Wird das Programm 455-E genutzt, so ist eine Förderung derselben Maßnahme durch die KfW-Programme 159 und 455-B ausgeschlossen.
Sollte ein barrierefreier Umbau einer Wohnung mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kombiniert werden, dann kommen als Alternative zu einer Förderung nach den bisher genannten KfW-Programmen insbesondere Förderungen nach dem Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ oder nach Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ in Betracht. Im Rahmen des Programms 430 stellt die KfW Zuschüsse von bis zu 48.000 Euro für eine Gesamtsanierung (oder für den Kauf sanierten Wohnraums) zur Verfügung. Der maximale Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 10.000 Euro.
Da die genannten KfW-Programme nicht miteinander kombiniert werden können, muss jeweils sorgfältig abgewogen werden, welche KfW-Förderung im Einzelfall am sinnvollsten ist!
Förderprogramme von Kommunen
Einige Kommunen unterstützen ebenfalls die Barrierefreiheit von Wohnungen. Beispielsweise:
- Stadt Dresden - Förderprogramm Wohnungsanpassung für ältere oder behinderte Bürgerinnen und Bürger. Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, aber höchstens 3.835 Euro je Zuschussempfänger und Wohnung.
- Stadt Fulda - Förderung des sozialen Mietwohnungsbaues durch Modernisierungsmaßnahmen. Einmaliger Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, höchstens aber 25.000 Euro je Mietwohnung. Zusätzlicher Zuschuss von 2.500 Euro für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen. Weiterer Zuschuss von 2.500 Euro bei rollstuhlgerechter Wohnung im Obergeschoss.
Zuschüsse durch Stiftungen für behindertengerechten Umbau
Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, dass eine Stiftung die Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit ganz oder teilweise übernimmt. Allerdings ist der Stiftungszweck meistens regional oder inhaltlich eng begrenzt.
Beispiele für Stiftungen, die Barrierefreiheit fördern:
- Die Elsa Krauschitz-Stiftung in Krautheim fördert barrierefreies Wohnen für körperbehinderte Menschen. Förderungen erfolgen „vorrangig im norddeutschen Raum“.
- Die Stiftung „barrierefrei kommunizieren“ in Berlin unterstützt Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen durch Förderung barrierefreier Kommunikation (zum Beispiel: Schaffung von Zugängen zu Computer und Internet).
- Die „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ in Chemnitz fördert Schwerbehinderte in persönlichen Notlagen durch einmalige Zuwendungen unter anderem bei barrierefreien Maßnahmen.
Wohnung barrierefrei umbauen: Kosten in der Steuererklärung geltend machen
Die Ausgaben für einen behinderten- oder altersgerechten Umbau können möglicherweise als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, dass die medizinische Notwendigkeit einer bestimmten Maßnahme bescheinigt. Die Finanzämter erkennen allerdings nur die Kosten für Standardmaßnahmen und keine Luxusausführungen an.
[einblenden]11. Förderprogramme der Bundesländer
Bundesland | Maßnahme |
Baden-Württemberg | • Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit (Förderkredit). Förderungsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind. |
Bayern | • WEG-Modernisierungsprogramm (Förderkredit). Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Herstellung von Barrierefreiheit. |
Berlin | • IBB Altersgerecht Wohnen (Förderkredit) • IBB Wohnraum modernisieren (Förderkredit) |
Brandenburg | • altersgerecht Umbauen (Förderkredit). |
Bremen | • Rund ums Haus (Förderkredit) |
Hamburg | • IFB-Modernisierungsdarlehen (Förderkredit) • Barrierefreier Umbau (Förderkredit). Förderung von älteren Personen, Behinderten und Rollstuhlfahrern. • Umfassende Modernisierung (B) (Zuschuss): gefördert werden barrierefreie Umbaumaßnahmen in vermieteten Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. |
Hessen | • Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei WEG (Förderkredit). Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften. • Mietwohnungen: Altersgerecht Umbauen (Förderkredit). Fördermittel für Investoren, die Wohnungsbestände barrierefrei umbauen wollen. |
Mecklenburg-Vorpommern | • Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Zuschuss). Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern. |
Niedersachsen | • Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum (Förderkredit). Förderung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in bestehenden Wohngebäuden. • Allgemeine Mietwohnraumförderung (Förderkredit). Bau und Umbau von Mietwohnungen für ältere Personen und für Behinderte. |
Nordrhein-Westfalen | • NRW.BANK.WEG-Kredit (Förderkredit). Förderung von Maßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften für Barrierefreiheit und Einbruchschutz. • Mietwohnraumförderung - Modernisierung (Förderkredit). Anträge auf Förderung von Barriereschutz-Maßnahmen können Eigentümer und Erbbauberechtigte stellen (natürliche und juristische Personen). |
Saarland | • Finanzierung von Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften (Förderkredit). Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen von Bestandsgebäuden. • Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von Mietwohnraum (Förderkredit). Gefördert werden der rollstuhlgerechte Wohnungsumbau und die barrierefreie Umgestaltung von Bädern in bestehenden Mietwohnungen, die nach dem Umbau noch mindestens dreißig Jahre als Wohnung genutzt werden. |
Sachsen | • Seniorengerecht Umbauen (Zuschuss). Förderung von seniorengerechten Umbaumaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen sowie im Wohnungszugang und im Wohnungsumfeld. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderberechtigten Aufwendungen, höchstens jedoch 10.000 Euro je Mietwohnung. |
Sachsen-Anhalt | • Sachsen-Anhalt MODERN (Förderkredit). Förderung für Privatpersonen und gewerbliche Vermieter bei barrierereduzierenden Maßnahmen in eigen- oder fremdgenutzten Wohnimmobilien. • AUFZUGSPROGRAMM (Zuschuss). Förderung spezieller Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Verbesserung von Wohnungsumfeld, Wohnungszugang, Eingangsbereich und Treppenanlagen sowie Einbau oder Optimierung von Aufzügen. |
Schleswig-Holstein | • Zuschuss Modernisierung für Selbstnutzer. • Modernisierungszuschuss für private Vermieter. Antragsberechtigt sind in bei beiden Zuschuss-Programmen Privatpersonen, in deren Eigentum sich maximal 20 Mietwohnungen befinden.• Soziale Wohnraumförderung, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnraum. Förderung barriereduzierender oder altengerechter Umbaumaßnahmen durch Förderkredite und Zuschüsse. |
Thüringen | • Wohnraumförderung - Eigenwohnraum - Modernisierung und Instandsetzung (Förderkredit) |
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