Mehr als nur das Gleiche in Grün

Dank moderner Technik verbrauchen heutige Öl- und Gasheizungen nur noch halb so viel Energie...

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Viele Gründe sprechen für den Austausch eines uralten Heizkessels: Laut Energieeinsparverordnung besteht ohnehin oft die Pflicht dazu, vielleicht ist aber die Heizung auch defekt oder verbraucht zu viel Energie. Die Entscheidung für eine neue Heizung ist jedenfalls immer die richtige, denn moderne Öl- und Gasbrennwertheizungen sind fast doppelt so effizient, heizen schadstoffärmer und brauchen weniger Platz.

Traumhaft niedrige Verbrauchswerte

Gegenüber einem alten Ölkessel sparen die modernen Öl- und Gas-Brennwertkessel bis zu 40 % Heizkosten ein. Das liegt neben der sparsamen Technik auch an den Heizwasser-Pufferspeichern, die zu einer zeitgemäßen Heizung gehören. Sie verhindern den Stop-and-Go-Betrieb des Brenners und machen die Anlage so wirtschaftlicher. Außerdem sind Pufferspeicher Voraussetzung für die Nachrüstung mit Solarkollektoren.

Sparsamste Kombination: Heizen mit Gas, Warmwasser mit Sonnenenergie

Die meisten Gas-Brennwertkessel können sofort oder nach einigen Jahren mit Solarkollektoren nachgerüstet werden. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die nötigen Anschlüsse vorhanden sind!

 

Kosten

Ohne Pufferspeicher muss man für einen Gasbrennwertkessel mindestens 3.000 € kalkulieren, für einen Ölbrennwertkessel mindestens 5.500 €. Dazu kommen die Kosten der Montage und sonstiger anfallenden Arbeiten. Ein zusätzlicher Pufferspeicher kostet mindestens 1.500 €.  An den meisten Kosten beteiligt sich der Staat durch einen Zuschuss oder zinsgünstigen Kredit (siehe Heizungs-Förderung).

Schon gewusst?

Eine Förderung müssen Sie gemeinsam mit einem Energieberater beantragen – Unsere Energieberater helfen Ihnen.

Wennschon, dennschon: Heizungen mit regenerativer Energie

Ressourcen schonen ist angesagt: Technisch lässt sich der alte Öl- oder Gaskessel etwa durch eine Kombination aus Sonnenheizung und einer Holzheizung ersetzen. In gut gedämmten Häusern kommen auch Wärmepumpen in Frage. Vielversprechend sind auch die neuen Mikro-Blockheizkraftwerke fürs Einfamilienhaus. Sie erzeugen Wärme und decken gleichzeitig einen Teil des eigenen Strombedarfs.

Heizung und Dämmung gehören zusammen

Wird das Haus später einmal gedämmt, ist die neu angeschaffte Heizung plötzlich viel zu groß - eine teure Fehlinvestition! Viele Eigentümer sind schon in diese „Heizungsfalle“ gegangen. Daher empfehlen wir: Erstellen Sie erst einen Sanierungsplan mit einem Energieberater und entscheiden Sie dann über die optimalen Sparmaßnahmen – Unsere Energieberater helfen Ihnen.

 

Gesetzliche Pflicht: Austausch der Heizanlage

 

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die Heizungs-Austauschpflicht ab 2020 ist im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben Das Dokument vereint das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), um das deutsche Energiesparrecht deutlich zu vereinfachen. Die entsprechende Nachrüstpflicht ist dabei in § 72 zu finden.

 

Welche Heizungen sind aktuell (Stand 2020) betroffen?

Alle Heizkessel mit einer Leistung von 4 bis 400 Kilowatt, die:

  • Heizöl-, Erd- oder Flüssiggas verbrennen
  • vor über 30 Jahren eingebaut wurden 
  • nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren

 

Wie erkenne ich, ob meine Heizung betroffen ist?

  • Betroffene Konstanttemperaturkessel wurden noch bis in die 80er Jahre in Betrieb genommen und sind daran zu erkennen, dass sie das ganze Jahr über mit gleich hohen Heizwassertemperaturen laufen. Bei neueren Niedertemperaturgeräten kann die Vorlauftemperatur beliebig nach oben oder unten geregelt werden.
  • Das Alter ist in der Regel auf dem Typenschild abzulesen. Ersatzweise helfen alte Rechnungen, Produktunterlagen, Datenblätter oder Dokumente der Schornsteinfeger weiter.
  • Die nicht betroffenen Brennwertkessel sind darüber hinaus auch am Abwasseranschluss zu erkennen

 

Welche Alternativen gibt es?

Neu ist gut, erneuerbar ist besser, daher:

 

Welche Förderungen gibt es?

Für den Austausch einer Gasheizung gegen eine erneuerbare Energieform erhalten Sie bis zu 35 Prozent Förderung. Das Ende einer Ölheizung wird mit 45 Prozent der Kosten gefördert. Förderanträge werden vor Beauftragung eines Fachbetriebes online über die BAFA-Webseite gestellt.

 

Welche zukünftigen Entwicklungen gibt es?

Mit dem Klimapaket hat sich die Bundesregierung auch auf ein baldiges Verbot von Ölheizungen geeinigt. Dieses betrifft den Einbau neuer Kessel und ist damit keine Heizungs-Austauschpflicht. Wer ab 2020 einen neuen Wärmeerzeuger installieren lassen muss, sollte allerdings einen Wechsel des Energieträgers in Betracht ziehen.
Ab 2026 ist der Einbau einer Öl-Brennwertheizung nur noch möglich, wenn sie zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie) als Hybridheizung betrieben wird.

 

Ein weiterer Austauschgrund: Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es seit 2020 eine hohe Austauschprämie für alte Ölheizungen. Diese ist abhängig vom neuen Heizsystem mit Zuschüssen von 40 bis 45 Prozent verbunden und nur dann erhältlich, wenn die bestehende Anlage noch nicht von der Austauschpflicht betroffen ist. Wer zu lange wartet, verschenkt also also hohe staatliche Zuschüsse!

 

Das Verbot reiner Ölheizungen wurde bereits in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingearbeitet und soll ab 2026 gelten. Es ist unter § 72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ zu finden.

Gas liegt vorn

Laut dem Dachverband der Energie- und Wasserwirtschaft wurden 2010 in rund 50 % der Neubauwohnungen Gaskessel eingebaut, gefolgt von Wärmepumpen (23 %). In weniger als 2 % der Neubauten wurden Ölheizungen eingebaut. Angesichts der rasanten Ölpreissteigerung scheint es kein Wunder, dass die Ölheizung langsam aus dem Rennen ist.

Vorteile von Gasheizungen gegenüber Ölheizungen

 

Tipp: Lassen Sie sich beraten!

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