Für nachträgliche Dämmmaßnahmen gibt es interessante Förderungen

Förderung für Wärmedämmung

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Für die Wärmedämmung gibt es Förderung - als Zuschuss und Kredit.

Allein mit einer Fassaden­dämmung und Sonnenschutz an den Fenstern können Sie bis zu 35 % Energie­kosten sparen. Und weil Sie damit auch das Klima schützen, können Sie dafür Förder­mittel beantragen.

Die Dämmung eines Gebäudes ist DER Faktor, um den Wärmebedarf und damit den Energieverbrauch eines Hauses zu senken. Deswegen fördert die staatliche KfW-Bank die nach­trägliche Wärmedämmung in dem Programm "Energieeffizient Sanieren". Wir zeigen u.a., welche Kosten im Einzelnen abgerechnet werden können.

 

Wichtig:

- die Förderung erhalten Sie nur in Zusammenarbeit mit einem Energieberater

- die Förderung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden

KfW Förderung Wärmedämmung

 

1. Komplettsanierung inkl. Wärmedämmung

Wird die Dämmung im Rahmen einer energetischen Komplettsanierung angebracht, ist sie mit dem KfW Kredit 151 "Energieeffizient Sanieren" förderfähig.

 

2. Wärmedämmung als Einzelmaßnahme

Energetische Einzelmaßnahmen werden im Rahmen des KfW Kredits 152 "Energieeffizient Sanieren" gefördert, darunter die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dach sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Gefördert werden Material- und Handwerkerkosten.

 

3. Zuschuss Wärmedämmung

Mit dem KfW Zuschuss 430 aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" werden sowohl die komplette Sanierung als auch Wärmedämmung als einzelne energetische Maßnahme gefördert.

 

4. Zuschuss Baubegleitung

Für alle Bauherren, die sich bei der Planung und Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme Unterstützung durch einen Energieberater wünschen, bietet die KfW den Zuschuss 431 "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung "

 

ACHTUNG: Manche Fördermittel nur mit Energieberater!

 

Sie wollen einen zinsgünstigen KfW-Kredit oder einen KfW-Zuschuss aus dem Bereich “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Ihre geplante Maßnahme beantragen? Für beide Fördervarianten schreibt die KfW vor, dass ein KfW-zugelassener Energieberater die Maßnahme plant und den Antrag für Fördermittel stellt.

 

Tipp: Energieberater sind Fördermittelexperten!
Im Rahmen der Vor Ort-Energieberatung bieten die Energieberater auch eine individuelle Fördermittelberatung an.


Jetzt Energieberater vor Ort finden!

     

    Förderfähige Kosten

    Bei Wand-, Dach-, Decken- und Fensterdämmung sind folgende Kosten förderfähig (Liste der KfW):

    Förderfähige Kosten: Fassadendämmung (Liste der KfW)

    • Abbrucharbeiten (wie Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung) und Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
    • Gutachten für Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile
    • Erdaushub bei Dämmung von erdberührten Außenflächen inklusive Sicherungsmaßnahmen
    • notwendige Bauwerkstrockenlegung
    • Erhöhung des Dachüberstandes
    • Bohrungen für Kerndämmungen
    • Ein- beziehungsweise Anbringen der Wärmedämmung, auch in Gebäudetrennfugen
    • Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
    • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien inklusive nachträgliche Verglasung von unbeheizten Loggien, Dämmung von Heizkörpernischen und Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
    • Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung der Fensterbänke
    • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen
    • Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
    • Maler-und Putzarbeiten inklusive Stuckateurarbeiten, Fassadenverkleidung, zum Beispiel Klinker
    • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden
    • Einbau von Dämmsteinen
    • Erneuerung von Ausfachungen bei Fachwerkaußenwänden
    • Maßnahmen zum Schlagregenschutz
    • Maßnahmen zur Schalldämmung
    • Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk
    • Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage
    • Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
    • Verlegung der Regenrohre
    • Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte
    • hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
    • Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter, zum Beispiel durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in die Fassade oder in die Wärmedämmung sowie besondere Konstruktionen in Traufkästen; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz"

      Förderfähige Kosten: Dachdämmung (Liste der KfW)

      • Abbrucharbeiten wie alte Dämmung, Dacheindeckung, Dachpappe, Schweißbahnen oder Asbest und deren Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
      • Gutachten für Baustoffuntersuchungen bestehender Bauteile
      • Erneuerung der Dachlattung
      • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
      • Ein- beziehungsweise Aufbringen der Wärmedämmung
      • Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
      • Aufdopplung und Verstärkung der Sparren bei Zwischensparrendämmung
      • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
      • Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben
      • Verkleidung der Dämmung (zum Beispiel Gipskartonplatten) sowie Maler-und Tapezierarbeiten bei ausgebautem Dachgeschoss
      • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
      • Maßnahmen zur Schalldämmung
      • Austausch von Dachziegeln inklusive Versiegelung, Abdichtungsarbeiten am Dach, inklusive Dachdurchgangsziegel (zum Beispiel Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
      • Neueindeckung des Daches oderDachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc. 
      • Dachbegrünungen
      • Erneuerung/Einbau von Oberlichtern, Lichtkuppeln
      • Einbau von Schornsteinfeger-Ausstiegsluken in unbeheizten Dachräumen
      • Änderung des Dachüberstands
      • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
      • Notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
      • Schornsteinkopf neu einfassen, zum Beispiel Kaminabdeckung, Kaminverkleidung
      • Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung
      • Erhalt von Nistplätzen für Gebäudebrüter, zum Beispiel durch Einbau von Nistkästen/Niststeinen in besondere Konstruktionen in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich; weitere Informationen unter www.bund-hannover.de "Artenschutz an Gebäuden" und www.bund-dueren.de "Artenschutz"

        Förderfähige Kosten: Dämmung Keller und oberste Geschossdecke (Liste der KfW)

        • notwendige Abbrucharbeitenund Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
        • Bauwerkstrockenlegung
        • Aufbringen der Wärmedämmung
        • Einbringen von Kerndämmung und Einblasdämmung
        • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
        • notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
        • notwendige Maler- und Putzarbeiten
        • Estrich, Trittschalldämmung, Bodenbelag (sofern Kellerdecke "von oben" gedämmt wird)
        • Maßnahmen zur Schalldämmung
        • Wiederherstellung der Begehbarkeit des neu gedämmten Bodens
        • notwendige Arbeiten an den Versorgungsleitungen, zum Beispiel Verlegung von Elektroanschlüssen
        • Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen, zum Beispiel zum Keller oder Dachboden, sowie von wärmedämmenden Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
        • Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems inklusive Strangregulierung, Ventil und Pumpenerneuerung

        Förderung: Fenster und Außentüren (Liste der KfW)

         

        Erneuerung und Austausch

        • Ausbau und Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
        • Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren beziehungsweise deren erstmaliger Einbau
        • Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen (Außenwand-Luftdurchlass/lässe)
        • Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
        • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
        • Maßnahmen zur Schalldämmung
        • Abdichtung der Fugen
        • Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung der Fensterbänke
        • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen nach DIN4108-2, fensterintegrierte Verschattungssysteme
        • Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
        • Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
        • Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus geringerer Brüstungshöhen
        • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (gegebenenfalls anteilig)
        • Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern zum Beispiel auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
        • Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung, wie zum Beispiel absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung
        • Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
        • Einbruchhemmende Haus-und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)
        • Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser, auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile
        • Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
        • Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktionnach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
        • Nichtübernommen werden die Kosten für die Neuerrichtung von unbeheizten Wintergärten

         

        Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren

        • Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
        • Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: Einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
        • Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit gegebenenfalls erforderlichen Aus-und Einbau
        • Herstellung von Gang-und Schließbarkeit
        • Erneuerung beziehungsweise Einbau von Dichtungen, zum Beispiel Falzdichtung, Lippendichtung
        • Dämmung der Einbaufuge
        • Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen
        • Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
        • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer beziehungsweise Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungs-elementen
        • Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
        • Maßnahmen zur Schalldämmung
        • Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz.
        • Alle unter "Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren" genannten Maßnahmen zum Einbruchschutz
         
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        Bildergalerie: Außendämmung am Altbau

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