Mit qualifizierter Beratung in 6 Schritten zum Energiesparhaus
Inhalt und Ablauf einer Energieberatung

Je nach Zielsetzung der energetischen Gebäudesanierung begleitet der Energieberater Sie von der Bestandsaufnahme bis zu den abschließenden Bestätigungen und Erfolgskontrolle der Modernisierung. Die Kosten für eine Vor-Ort Energieberatung werden zu 80% bis max. 1.300€ vom BAFA übernommen!
1. Vorbereitung
Für eine optimale Vorbereitung benötigt der Energieberater einige Unterlagen zu Ihrem Gebäude. Welche dies im Detail sind, wird er Ihnen zum Beginn der Energieberatung mitteilen. Nicht mehr vorhandene Bauunterlagen können Sie normalerweise beim zuständigen Bauamt einsehen bzw. eine Kopie erhalten.
2. Vor-Ort-Termin
Der Ist-Zustand des Hauses wird vor Ort aufgenommen:
- Vor Ort wird die thermische Gebäudehülle (alle wärmeübertragenden Flächen) festgelegt.
- Änderungen gegenüber der Planung werden ebenso wie die haustechnischen Anlagen und Bauschäden dokumentiert.
In einem gemeinsamen Gespräch wird definiert, welches Ziel mit welchen finanziellen Mitteln und Materialien erreicht werden soll. Der Energieberater fragt Sie zudem nach Ihren Vorstellungen, z.B. ob ein bestimmtes Heizungssystem oder Änderungen an der Gebäudehülle bei den Modernisierungsvorschlägen berücksichtigt werden sollen. Am Ende könnte ein weitgefasstes Ziel lauten: „Ob und wenn ja welche Maßnahmen sind empfehlenswert, mit welche Kosten muss man rechnen und welche Förderungen wären möglich?“
3. Datenverarbeitung
Mit einer speziellen Energieberatungs-Software werden die vor Ort aufgenommenen Daten eingegeben und ausgewertet. Als Ergebnis liefert die Software die Kennzahlen zum Energiebedarf Ihres Gebäudes. Zum Vergleich wird ein von den Dimensionen her identisches Gebäude - ein sogenanntes Referenzgebäude - erstellt, das nach den Vorgaben der aktuellen Energiesparverordnung aufgebaut ist. Ein IST-Verbrauch, der etwa 2,5 fach über dem Referenzgebäude liegt rechtfertig energetische Maßnahmen. Ein weiteres Ergebnis der Berechnung ist die Aufteilung der Energieverluste.

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4. Definition und Vergleich von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen
Die Schwachstellen des Gebäudes werden analysiert und die dazu erforderlichen Maßnahmen erarbeitet. Je nach persönlicher Situation und finanziellen Möglichkeiten haben Sie dabei die Wahl zwischen zwei Beratungsalternativen:
- aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen, durch die das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum umfassend energetisch saniert wird um den Primärenergiebedarf so weit wie möglich zu senken. Oder
- Gesamtsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus mit einem hohen energetischen Niveau
Für die einzelnen Maßnahmen werden Kostenschätzungen erarbeitet und auf ihre energetische Wirtschaftlichkeit hin überprüft. Gleichgültig aber, für welche Variante Sie sich bei einer Energieberatung entscheiden: Sie sollten den Energieberater bitten, Ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen.
[einblenden]Beispiele für Sanierungsmaßnahmen
Beispiele für Einzelmaßnahmen
- Heizungsoptimierung (Hydraulischer Abgleich; Thermostatventile, Dämmung der Verteilleitungen)
- Dämmung der Kellerdeck in den unbeheizten Räumen von unten
- Dämmung der obersten Geschoßdecke
- Dämmung der Außenwand mit einem Wärmedämmverbundsystem
Beispiele für Komplettsanierungs-Konzepte
- KFW-Effizienzhaus 115 mit Gas-Brennwertheizung und solarer Brauchwassererwärmung
- KFW-Effizienzhaus 100 mit einem Gas-Mikro-Blockheizkraftwerk
- KFW-Effizienzhaus 100 mit Pelletheizung
- KFW-Effizienzhaus 100 mit Pelletheizung und solarer Brauchwassererwärmung
5. Beratungsbericht
Die gesammelten Ergebnisse werden in einem auch für Laien verständlich gehaltenen Beratungsbericht - optimalerweise als Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - zusammengefasst. Diesen sollten Sie zur Vorbereitung etwa 14 Tage vor dem Abschluss-Beratungsgespräch erhalten. In dem Bericht sind alle Daten des bestehenden Gebäudes und die Auswirkungen der untersuchten Maßnahmen ausführlich dargestellt. Sie als Eigentümer erhalten somit einen umfassenden Überblick und eine Vielzahl an Hinweisen und Entscheidungshilfen.
6. Beratungsgespräch
Bei der Erläuterung des Energieberatungsberichts wird Ihnen der energetische Zustand ihres Hauses dargestellt, wo die genauen Schwachstellen liegen und welche Modernisierungen in wirtschaftlicher Hinsicht rentabel sind. Der Energieberater beantwortet Ihre Fragen und informiert Sie über das aktuelle Angebot an Fördermitteln und zinsgünstigen Darlehen.
Sollten Sie sich gegen eine Modernisierung entscheiden oder diese erst später durchführen, endet mit dem Beratungsgespräch die Gebäude-Energieberatung.

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Weitergehende Leistung: Baubegleitung
Wenn Sie sich anschließend für energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude entscheiden, bieten Ihnen viele Energieberater darüber hinaus Hilfestellung in Form einer Baubegleitung bei der Modernisierungsdurchführung an. Dies umfasst die Kontrolle und Abnahme der durch Sie beauftragten Handwerksbetriebe durchgeführten Maßnahmen sowie das Ausstellen der erforderlichen Bestätigungen für die Beantragung von Fördermitteln.
Neu! Neu! Neu! Noch mehr Förderung seit dem 01.02.2020
Die Förderung einer BAFA-Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan wurde zum 01.02.2020 von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro Zuschuss für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).
Energieberatung vor Ort: So profitieren Sie!
Mehr Energiekosten sparen: Eine durch das BMU geförderte Studie zeigt auf, wer mit Energieberater saniert, kann zusätzlich 25 bis 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sparen!
Energieberater sind Fördermittel-Experten: Nutzen Sie die individuelle Beratung eines Energieberaters um alle Fördertopfe ausschöpfen zu können (Bund, Länder, EU, regional) und keine Fehler bei der Antragstellung zu machen. Achtung: Manche Fördermittel gibt es außerdem nur mit Energieberater!
Unabhängige Beratung: KfW-zugelassene Energieberater sind verpflichtet hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten
Handwerker-TÜV: Sanierungsfehler und Bauschäden lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihren Energieberater auch für die Baubegleitung engagieren. KfW-Förderung hierfür: 50 % Ihrer Kosten - bis zu 4.000 Euro!
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ACHTUNG: Manche Fördermittel nur mit Energieberater!
Sie wollen einen zinsgünstigen KfW-Kredit oder einen KfW-Zuschuss aus dem Bereich “Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Ihre geplante Maßnahme beantragen? Für beide Fördervarianten schreibt die KfW vor, dass ein KfW-zugelassener Energieberater die Maßnahme plant und den Antrag für Fördermittel stellt.
Tipp: Energieberater sind Fördermittelexperten!
Im Rahmen der Vor Ort-Energieberatung bieten die Energieberater auch eine individuelle Fördermittelberatung an.
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