10.11.2023

Diese Rechte haben jetzt auch Mieter beim Thema Photovoltaik

Balkon,solar,Mieter

Als Mieter selber Strom auf dem Balkon produzieren.

Hohe Energiekosten und ein größeres Bewusstsein für die Nachhaltigkeit haben die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren deutlich ansteigen lassen. Dabei gab es vor allem für Mieter immer wieder Unsicherheiten.

Wer kein Eigenheim besitzt und eine Photovoltaikanlage installieren möchte, ist nun aber auch auf der sicheren Seite. Dafür sorgen neue Regelungen im Mietrecht.

Grünen Strom selbst produzieren: Das spricht für eine Installation

Photovoltaikanlagen produzieren sauberen Strom und machen einen möglichst unabhängig vom Versorger. Die einmaligen Installationskosten können zwar hoch sein. Ein sogenannter Return of Invest, also eine Refinanzierung durch den erzeugten Strom, findet meist bereits in den ersten 10 Jahren statt. In der Regel ist eine Installation also langfristig und somit vor allem für Hausbesitzer und Inhaber von Eigentumswohnungen von Interesse. Mittlerweile sind die PV-Systeme aber so beliebt, dass sich immer mehr Personen eine Photovoltaik-Anlage sogar für die Mietwohnung anschaffen. Die Gründe dafür sind schnell gefunden. Denn für eine Installation spricht bereits auf den ersten Blick relativ viel. Durch PV-Module kann der benötigte Strom einfach selbst produziert werden. Somit ist man unabhängig von Versorgern und den schwankenden Strompreisen. Vor allem seit der Corona-Krise gab es in der Energieversorgung immer wieder Preissprünge. Viele Verbraucher suchen daher nach Alternativen, um möglichst unabhängig zu sein und langfristig Kosten sparen zu können.

Ein Blick ins Mietrecht

In der Regel wird eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert. Das entspricht keiner Veränderung in der eigenen Wohnung, sondern einer Abänderung des Gebäudes. Hier braucht es vorab eine Absprache mit dem Vermieter beziehungsweise den Hauseigentümern. Denn die Dachfläche gehört nicht zur eigenen Wohnung. In der Praxis kommt es daher meist zu einer der folgenden Lösungen.

  • Der Mieter pachtet das Dach und lässt auf eigene Kosten eine Photovoltaikanlage installieren.

 

 

  • Der Vermieter installiert die Anlage und verpachtet diese an den Mieter.

In einigen Fällen ist es auch denkbar, dass eine PV-Anlage prinzipiell nicht auf dem Dach installiert werden kann. Dies ist beispielsweise im Falle des Denkmalschutzes der Fall. Auch wenn die baulichen Gegebenheiten nicht vorhanden sind, darf eine Installation grundsätzlich untersagt werden. Kommt es zu einer Einigung, braucht es die schriftliche Genehmigung der Eigentümerversammlung.

In seltenen Fällen kann es auch zur Konstellation kommen, dass der Vermieter proaktiv eine PV-Anlage installiert. Dies kann ohne Absprache mit dem Mieter erfolgen und muss von diesem auch akzeptiert werden. Denn laut § 554 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Mieter zur Duldung entsprechender Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Energieeinsparung verpflichtet. Der Solarstrom selbst muss übrigens nicht zwangsweise abgenommen werden. Als Zeichen des Protests können Mieter also nach wie vor auf ihren bestehenden Versorger pochen. Entsprechende Klauseln zur verpflichtenden Abnahme im Mietvertrag sind unwirksam. In der Regel werden Mieter aber von der Installation einer PV-Anlage durch den Vermieter profitieren. Denn der angebotene Preis pro Kilowattstunde muss gesetzlich unter jenem des Grundversorgers liegen.

Solarstrom auf dem Balkon: Auch hier braucht es die Zustimmung des Vermieters

Weniger kompliziert, günstiger in der Anschaffung und schneller wieder abgebaut sind übrigens sogenannte Balkonkraftwerke. Diese fallen deutlich kleiner aus als PV-Anlagen am Dach und können einfach an der Fassade oder dem Geländer installiert werden. Eine Amortisation findet auch hier bereits nach spätestens 10 Jahren statt. Der große Vorteil ist natürlich offensichtlich. Wer ungeplant umziehen muss, kann das Balkonkraftwerk einfach deinstallieren und in die neue Wohnung mitnehmen. Dennoch sollten Mieter hier nicht vorschnell handeln. Es braucht nämlich grundsätzlich auch hier die Zustimmung des Vermieters, bevor die Installation erfolgt. Denn ein Veto ist denkbar. Darauf hat der Vermieter ein Recht, wenn sich das Gebäude aufgrund der Inbetriebnahme in baulicher oder optischer Hinsicht verändert. Vor allem letztere Gegebenheit ist in den meisten Fällen erfüllt, wenn das PV-Modul anstelle eines Geländers sichtbar wird. Zudem darf das Balkonkraftwerk nicht selbst in Betrieb genommen werden. Zur Minimierung des Brandschutzes muss hier ein Fachmann ans Werk. Wird das Balkonkraftwerk selbst installiert und kommt es infolgedessen zu einem Brandfall, haftet der Mieter uneingeschränkt. Zudem muss auch auf die Nachbarn geachtet werden. Blendet das PV-Modul den gegenüberliegenden Balkon, ist eine Installation unzulässig. Vor der Anschaffung macht es hier also durchaus Sinn, einen Probelauf mit einem Spiegel durchzuführen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Gegebenheiten geklärt, muss noch auf die Leistung des Balkonkraftwerks geachtet werden. Mehr als 600 Watt sollte diese nämlich nicht betragen. Balkonkraftwerke in Deutschland sind nur für den Eigenbedarf geeignet. Eine Einspeisung von überschüssig produziertem Strom in das öffentliche Netz ist nicht möglich. Zudem müssen Photovoltaikanlagen über 600 Watt angemeldet und von einer Fachkraft installiert werden. Geplant ist hier jedoch eine baldige Anpassung des Richtwerts. Die Bundesregierung plant derzeit, ab 01.01.2024 Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt zuzulassen.

Strom ins Netz einspeisen: Wer bekommt das Geld?

Bei idealen Bedingungen kann eine PV-Anlage in der Regel mehr Strom produzieren, als der Haushalt verbrauchen kann. Damit die Energieversorgung an trüben Wintertagen gewährleistet ist, kommt es an sonnigen Sommertagen meist zu einem Energieüberschuss. Dieser wird dann über die PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Besitzer des Photovoltaiksystems wird dann mit einem gewissen Betrag pro Kilowattstunde entschädigt. Auch hier kann es für Mieter durchaus etwas verwirrend werden. Bei einem Balkonkraftwerk wird in der Regel gar kein Strom eingespeist. Die überschüssige Produktion „verfällt“ und kann nicht gewinnbringend genutzt werden. Alternativ wäre es hier möglich, einen PV-Stromspeicher zu installieren. So kann ein gewisser Teil der überschüssigen Energie gespeichert und an trüben Tagen aufgebraucht werden. Wird eine herkömmliche Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, wird in der Regel auch überschüssig produzierter Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Wer davon profitiert, hängt von der ursprünglichen Regelung ab. Hat der Mieter lediglich die PV-Anlage gepachtet, hängt die Situation vom Pachtvertrag ab. Wurde die Dachfläche gepachtet und ist der Mieter selbst im Besitz der Photovoltaikanlage, steht ihm natürlich die Entschädigung für den eingespeisten Strom zu.

Hat eine PV-Anlage für die Mietwohnung auch Nachteile?

Selbst produzierter grüner Strom bringt erst einmal viele Vorteile mit sich. Mieter sind unabhängig von einem Versorger, profitieren von günstigen Preisen und können nachhaltig wohnen. Natürlich stellt sich vor der Anschaffung aber auch die Frage, ob eine Installation denn auch Nachteile mit sich bringen kann. Egal, ob Balkonkraftwerk oder klassisches Photovoltaiksystem auf dem Dach. Grundsätzlich kommt es vor der Installation immer zu einem gewissen Aufwand. Es braucht Gespräche mit dem Mieter beziehungsweise der Hausgemeinschaft und Verträge müssen aufgesetzt werden. Diese Phase kann sich vor allem dann in die Länge ziehen, wenn der Vermieter prinzipiell abgeneigt ist oder ein schlechtes Verhältnis besteht. Wenn die Rahmenbedingungen erst einmal geklärt wurden, bringt eine PV-Anlage aber kaum noch Nachteile mit sich. Über die Versorgungssicherheit muss sich übrigens keine Gedanken gemacht werden. Denn in der Regel wird ein Stromtarif schon wegen der Einspeisung abgeschlossen. Darin ist auch eine Notversorgung geregelt, wenn über Tage oder Wochen hinweg kaum Sonne scheint. Natürlich müssen auch die Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Für Balkonkraftwerke werden in der Regel vierstellige Summen fällig, während für PV-Anlagen auf dem Dach auch gut und gerne fünfstellige Beträge zusammenkommen.

PV-Anlagen mieten: Flexibel mit Solarstrom sein

Wenn Mieter die Dachfläche pachten und eine eigene PV-Anlage installieren möchten, bestehen hinsichtlich der Anschaffung grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die Systeme lassen sich entweder kaufen oder mieten. Wer eine Wohnung gemietet hat, muss immer einen Auszug im Hinterkopf arbeiten. Mietpreiserhöhungen oder die Kündigung durch den Vermieter können dafür sorgen, dass die jetzige Wohnung unattraktiv wird oder nicht mehr weiter bewohnt werden kann. Wer dann in eine neue Wohnung zieht, muss bezüglich der PV-Anlage vor Ort erst einmal die Gegebenheiten prüfen. Große Module für Dächer können zwar nicht grundlos untersagt werden. Nicht überall ist die bauliche Veränderung aber auch möglich. Zudem sträuben sich einige Vermieter und Hauseigentümer gegen die Verpachtung der Dachfläche. In einem solchen Fall ist man mit einer gemieteten PV-Anlage definitiv im Vorteil. Das System kann nach Ablauf der Mietzeit einfach wieder an den Hersteller retourniert werden. Photovoltaikanlagen auf Zeit sparen zudem kurzfristig auch Geld. Langfristig gesehen sind sie aber natürlich teurer. Hier muss auch immer die eigene Situation berücksichtigt werden. Wer mitten in der Familienplanung steckt oder eine berufliche Veränderung sucht und eventuell bald umziehen wird, sollte nicht unbedingt ein PV-Modul kaufen. Wenn ein Umzug in den kommenden 10 bis 15 Jahren nicht absehbar ist, können sich durch die einmalige Anschaffung aber durchaus Vorteile ergeben.

Balkonkraftwerk installieren: Wichtige Tipps für Mieter

Ein Balkonkraftwerk darf grundsätzlich selbst in Betrieb genommen werden, wenn die Leistung nicht über 600 Watt liegt. Dafür sind nur wenige Schritte notwendig. Mieter sollten vorab stets einen Blick auf den Stromzähler werfen. Dieser muss nämlich mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein. Ansonsten wird der eingespeiste Strom verrechnet, was für ein Balkonkraftwerk nicht vorgesehen ist. Sollte der geforderte Zähler noch nicht vorhanden sein, muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber ein Zählerwechsel beantragt werden. Für Balkonkraftwerke gibt es spezielle Aufstellfüße beziehungsweise Befestigungen. Die Paneele einfach nur per Kabelbinder am Balkongeländer zu befestigen, ist untersagt und gefährlich. Mieter sollten sich vorab auch stets über die Traglast des Balkons informieren. Bei größeren Modulen kann diese eventuell überschritten werden. Dann ist eine Montage natürlich untersagt. Die Installation selbst kann einfach über einen Schuko-Stecker erfolgen. Dieser wird an eine witterungsgeschützte Steckdose angeschlossen und schon produziert das Balkonkraftwerk den hauseigenen Strom. Um die Sicherheit im laufenden Betrieb zu erhöhen, kann man auch von einer Fachkraft einen Wieland-Stecker für das Balkonkraftwerk installieren lassen. Bei normalen Schuko-Steckern kann es zur Überhitzung kommen, wenn dieser nicht fest genug in der Steckdose sitzt. Wirklich groß ist das Risiko nicht und selbst die Verbraucherschutzzentrale ist der Meinung, dass ein herkömmlicher Schuko-Stecker ausreichend ist.

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