28.11.2023

Umzug in neue Wohnung: So lässt sich das neue Heim energieeffizient gestalten

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Neue Wohnung energieeffizient gestalten

Der Umzug in eine neue Wohnung stellt immer auch einen spannenden Neubeginn dar. Dieser kann längst nicht nur genutzt werden, um neue Umgebungen zu erkunden, tolle neue Menschen kennenzulernen oder den Einrichtungsstil grundlegend zu verändern.

Wird eine neue Wohnung bezogen, kann nämlich auch der gute Vorsatz, möglichst energieeffizient zu wohnen, endlich in die Tat umgesetzt werden. Allerdings kann sich das in einer Mietwohnung durchaus als echte Herausforderung erweisen, vor allem, wenn es sich um kein kernsaniertes oder neues Objekt handelt. In der Regel ist für umfassendere Maßnahmen nämlich die Einwilligung beziehungsweise die Mithilfe des Vermieters nötig.

Jedoch haben natürlich auch viele Vermieter heute ein großes Interesse daran, ihre Wohnungen möglichst energieeffizient zu gestalten. Besonders nach einer kompletten Wohnungsauflösung Berlin kann es sinnvoll sein, die Gunst der Stunde (oder der leeren Wohnung) zu nutzen, um energetische Sanierungen oder Renovierungen auszuführen.

Mietern stehen allerdings ebenfalls einige Maßnahmen zur Verfügung, um in ihrem Alltag in der neuen Wohnung viel Energie und damit auch viel Geld zu sparen.

Muss der Vermieter den energieeffizienten Maßnahmen explizit zustimmen?

Wird kurz nach dem Umzug festgestellt, dass die Heizung in der neuen Wohnung nicht richtig läuft oder undichte Türen und Fenster für einen unangenehmen Durchzug sorgen, können Mieter schnell an ihre Grenzen stoßen, wenn sie Energie sparen möchten.

Grundsätzlich liegen die Modernisierung der Heizungsanlage oder die Wärmedämmung der Wohnung nämlich in dem Verantwortungsbereich des Vermieters. Einfordern kann ein Mieter diese Maßnahmen nur in Ausnahmefällen. Falls der Vermieter die Probleme nicht beheben will, stellt oft der Auszug die einzige Option dar. Schnelle und kompetente Unterstützung bei einem nötigen erneuten Umzug liefert dann beispielsweise das Möbeltaxi Berlin.

Es gibt allerdings durchaus kleinere Maßnahmen, welche der Mieter auch in Eigenregie umsetzen kann. Jedoch lässt sich in diesem Zusammenhang kaum pauschal beantworten, wann die Zustimmung des Vermieters nötig ist.

Grundsätzlich kann jedoch im Hinterkopf behalten werden, dass Veränderungen, die auch ohne einen großen Arbeitsaufwand wieder rückgängig gemacht werden können und kein Risiko für Schäden an der Bausubstanz darstellen, nicht zwingend einer Erlaubnis bedürfen.

Abdichtung von Türen und Fenstern

Mieter können beispielsweise in Eigenregie für Abhilfe sorgen, wenn undichte Türen und Fenster einen unangenehmen Durchzug verursachen.

Im Baumarkt sind dafür Dichtungsbänder erhältlich, die kostengünstig sind und sich ohne großen Aufwand installieren lassen. Mit ihnen lässt sich bereits dem Verlust von wertvoller Energie effektiv entgegenwirken.

Einbau von Thermostaten

In Mietshäusern kommt die Wärme oft aus einer Zentralheizung. Sollen die Heizzeiten individuell gesteuert werden, können Mieter dafür programmierbare Thermostate nutzen.

Über diese lassen sich individuelle Einstellungen dazu festlegen, welche Temperatur zu welchen Zeiten herrschen soll. Das Thermostat regelt diese dann automatisch nach oben oder nach unten. Dies ist auch nur in einzelnen Räumen möglich. Auf diese Weise lässt sich zum Beispiel viel Energie einsparen, wenn sich einmal länger niemand in der Wohnung aufhält.

Die Montage der Thermostate kann sowohl in Eigenregie als auch durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Die alten Thermostatköpfe dürfen jedoch nicht entsorgt werden, da sie zum Vermietereigentum gehören.

Heizkörpernischen dämmen

Heizkörpernischen sorgen an der Außenwand für einen hohen Verlust von Wärmeenergie. Die Heizkörper erwärmen die Außenwand stark, welche die Wärme wiederum nach außen transportiert. Falls zwischen der Außenwand und dem Heizkörper genug Platz herrscht, ist eine Dämmung der Außenwand durch den Mieter möglich.

Hinter den Heizkörpern lassen sich dafür Dämmstoffplatten installieren, durch welche eine maßgebliche Reduzierung des Wärmeverlustes stattfindet. Auch die Dämmplatten sind im herkömmlichen Baumarkt zu finden. Allerdings kommt es bei der Montage auf eine lückenlose und vollflächige Verklebung der Platten an.

Diese Maßnahme sollte daher sicherheitshalber durch den Vermieter genehmigt werden. Dies gilt vor allem, wenn die Heizkörper für die Montage der Dämmung abgebaut werden müssen.

Einhebel-Mischarmaturen nutzen

Einsparpotential in der neuen Mietwohnung bietet jedoch nicht nur das Heizen. Viel Energie kann auch im Zuge der Warmwasseraufbereitung verloren gehen, denn im Haushalt stellt diese den zweitgrößten Verbraucher von Energie dar. Wird das Wasser mit Hilfe von elektrischem Strom aufbereitet, entstehen besonders hohe Kosten.

Sollten in der Küche und im Bad separate Kalt- und Heißwasserregler an den Armaturen vorhanden sein, lohnt sich oft die Installation von Einhebel-Mischarmaturen. Diese erlauben es, die Temperatur des Wassers so einzustellen, dass möglichst wenig Warmwasser verschwendet wird.

Austausch alter Duschköpfe

Der richtige Duschkopf kann das Vorhaben, fortan Wasser zu sparen, ebenfalls in hohem Maße unterstützen. Daher sollte der alte Duschkopf gegen ein neues, effizientes Exemplar ausgetauscht werden.

Das Duscherlebnis wird dadurch nicht beeinträchtigt. Moderne Dosiersysteme sorgen allerdings dafür, dass pro Minute lediglich rund sechs Liter Wasser verbraucht werden. Alte Duschköpfe können dagegen auch mehr als zwölf Liter verbrauchen.

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