Thema | förderung heizung - neue heizung zuschuss - förderung heizungsanlage
Viele finanzielle Anreize zum „grünen“ Wohnen.
Förderung der neuen Heizungsanlage
Die Investition verspricht nicht nur paradiesische 40 Prozent Heizkostenersparnis, sondern auch CO2-Reduktion und daher satte staatliche Fördergelder.
Kosten
10.000 Euro und mehr sind schnell zusammen, wenn der alte Ölkessel einer modernen Heizung weicht. Damit diese Investition sich schnell bezahlt macht, gibt es staatliche Fördergelder.
Verschiedene Geldgeber
Je nach Art der neuen Heizung gibt es das Fördergeld bei unterschiedlichen Stellen:
- Die staatliche KfW-Bank fördert Heizungen mit fossilen Brennstoffen: Gas- und Ölbrennkessel, Blockheizkraftwerke und Fernwärmeanschlüsse.
- Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Heizungen mit regenerativer Energie: Holzheizungen, Solarthermieheizungen und Wärmepumpen.
- Normalerweise kann man nur von einer der beiden Stellen eine Förderung bekommen. Einzige Ausnahme: Sie sanieren das komplette Haus zum Effizienzhaus. Dann dürfen Sie bei der KfW und beim BAFA Geld beantragen. Mehr unter Förderung bei Sanierung
KfW fördert auch Montagearbeiten und Entsorgung
Die KfW fördert nicht nur die neue Heizung selbst, sondern auch eine Vielzahl von Nebenarbeiten. Darunter sind etwa die Erneuerung des Schornsteins und die Entsorgung des alten Öltanks. Weitere förderfähige Kosten finden Sie in der KfW-Liste. In den meisten Fällen muss ein Energieberater die Förderung für Sie beantragen.
Förderfähige Kosten beim Heizungstausch (KfW-Liste)
- Ausbau des Gas-/Öltanks einschließlich Entsorgung des alten Tanks
- Ausbau der alten Heizung einschließlich Entsorgung
- Austausch der Heizkessel und der Heizkörper
- Einbau einer neuen Heizungsanlage
- Austausch und Erneuerung der Fernwärme-Übergabestation
- Anschlusskosten für Fernwärme (inklusive vom Antragsteller zu tragende Baukostenzuschüsse bei erstmaligem Anschluss an Fernwärme)
- Installationskosten beim Anschluss an Versorgungsnetz
- Fußbodenheizung (inklusive Fußboden)
- Lieferung und Einbau der solarthermischen Anlage (nur bei Komplettsanierung und Unterstützung der Brennwerttherme)
- Anschluss der solarthermische Anlage an das Warmwasser- und Heizsystem, inklusive Solarspeicher und Steigleitungen (nur bei Komplettsanierung und Unterstützung der Brennwerttherme)
- Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik, notwendige Elektroarbeiten
- Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe
- Einbau oder Austausch von Thermostatventilen
- Hydraulischer Abgleich des Zentralheizungssystems
- Austausch oder Dämmung des Rohrsystems
- Nebenarbeiten wie Austausch oder Anpassung von Fensterbänken und Fensternischen
- Notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
- Umstellung des Warmwassersystems bei Integration in die Heizungsanlage (inklusive notwendige Sanitärarbeiten, z. B. Austausch der Armaturen)
- Erneuerung des Schornsteins oder Erstellung von Steigsträngen inklusive Verkleidung
- Einrichtung oder Neubau eines Heizraums bzw. eines Behälters für Biomasse (nur bei Komplettsanierung und Unterstützung der Brennwerttherme)
- Notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum
So kommen Sie an Zuschüsse von KfW und Bafa
Zuschüsse für Gasbrennwertkessel, Öl- und Gas-Blockheizkraftwerke oder Fernwärmeanschlüsse beantragt ein Energieberater für Sie bei der KfW. Die Obergrenze für den Zuschuss je Wohneinheit liegt bei 3.750 € (7,5% der Investition), sofern der Bauherr die Investitionnskosten selbst aufbringt. Zuschüsse für Heizungen mit regenerativer Energie und Wärmepumpen-Heizungen beantragt der Hausher direkt bei der Bafa, und zwar nach Einbau der Heizanlage. Die Zuschüsse liegen im Bereich von 1.000 € bis 2.500 € je Anlage plus Sonderboni. Über Details informieren wir auf unseren Seiten
So kommen Sie an einen KfW-Kredit
Wer den Umbaukosten nicht selber aufbringen kann, dem gewährt die KfW einen zinsgünstigen Kredit mit tilgungsfreier Zeit. Den KfW-Kredit beantragt ein Energieberater zusammen mit der Hausbank, welche den Kredit auch ausbezahlt. Die KfW gewährt maximal 50.000 € je Wohneinheit, über eine maximale Laufzeit von 30 Jahren, zu günstigen Zinssätzen. Das erste bis dritte Jahr kann tilgungsfrei bleiben, vorzeitige Tilgungen sind möglich.
Nicht gefördert werden:
- Kachelöfen, Pelletöfen und Kamine ohne Anbindung an das zentrale Heizsystem.
- Bafa-Förderung gibt es nur bis Haus-Baujahr 2009
- KfW-Förderung gibt es nur bis Haus-Baujahr 1995
Lohnt sich die neue Heizung für mich?
Ist der alte Heizkessel zehn Jahre alt oder älter, ist eine neue Heizung auf alle Fälle wirtschaftlich. Die Frage ist nur, wie Sie von vornherein das Beste aus Ihrer neuen Heizung machen. Unter Umständen reichen schon kleinere Mehrinvestitionen, um höhere Fördermittel zu erhalten. Daher raten wir, in jedem Fall einen Energieberater zu kontaktieren. Er ist übrigens auch die Voraussetzung, um KfW-Förderung zu bekommen. Unsere Energieberater helfen Ihnen!
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